Die Mittelstraße- Verkehr und Einkaufen
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Verkehrskonzept Schermbeck geht in die zweite Phase
Das Verkehrskonzept in Schermbeck tritt in seine zweite Phase ein. Betroffen ist erneut die Mittelstraße, die nun bis zum 2. Dezember als Einbahnstraße ausgeschildert ist.
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Klaus Roth von der BfB: Antrag für ein Durchfahrtverbot für LKW’s durch die Marellenkämpe
Der zweite Verkehrsversuch in der Gemeinde Schermbeck startete am 20.10.2023 mit der Variante „Einbahnstraße“. Die Wählervereinigung „Bürger für Bürger“ stellt nun einen Antrag, die Durchfahrt von LKWs und anderen großen Fahrzeugen durch die Marellenkämpe zu verbieten.
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Re: Die Mittelstraße- Verkehr und Einkaufen
Helmut Scheffler
Die Gemeinde Schermbeck weist darauf hin, dass das Halten und daraus folgernd auch das Parken an engen Straßenstellen gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) unzulässig ist. Eine Straßenstelle gilt nach rechtlicher Würdigung als eng, wenn zwischen dem haltenden/parkenden Kfz eine geringere Durchfahrtsbreite als 3,00 – 3,15 Meter (je nach bisheriger gerichtlicher Entscheidung) verbleibt.
Ein Verstoß stellt nach § 49 Abs. 1 Nr. 12 StVO eine Ordnungswidrigkeit dar, welche durch das Ordnungsamt der Gemeinde Schermbeck geahndet wird. Eine Beschilderung des gesetzlichen Halte- und Parkverbotes ist nicht erforderlich. Ein „Gewohnheitsrecht“ auf eine Duldung des Parkens in der Engstelle besteht ebenfalls nicht.
Die Gemeinde Schermbeck wird hierzu auf der Homepage eine nicht abschließende Aufzählung der betreffenden Straßen im innerörtlichen Bereich (unter dem Pfad: schermbeck.de – Dienstleistungen – R – ruhender Verkehr) kurzfristig zur Verfügung stellen.
Auch vor dem Hintergrund eintretender Gefahrensituationen für Leib und Leben sind die betreffenden Straßen gerade für Einsatzfahrzeuge (Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei etc.) gemäß dem gesetzlichen Verbot ständig freizuhalten. Die für diese Fahrzeuge erforderliche Durchfahrtsbreite von 3,00 – 3,15 Meter darf nicht unterschritten werden.
Auf Fahrbahnen von Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt ferner ein Parkverbot.
Die Gemeinde Schermbeck weist darauf hin, dass das Halten und daraus folgernd auch das Parken an engen Straßenstellen gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) unzulässig ist. Eine Straßenstelle gilt nach rechtlicher Würdigung als eng, wenn zwischen dem haltenden/parkenden Kfz eine geringere Durchfahrtsbreite als 3,00 – 3,15 Meter (je nach bisheriger gerichtlicher Entscheidung) verbleibt.
Ein Verstoß stellt nach § 49 Abs. 1 Nr. 12 StVO eine Ordnungswidrigkeit dar, welche durch das Ordnungsamt der Gemeinde Schermbeck geahndet wird. Eine Beschilderung des gesetzlichen Halte- und Parkverbotes ist nicht erforderlich. Ein „Gewohnheitsrecht“ auf eine Duldung des Parkens in der Engstelle besteht ebenfalls nicht.
Die Gemeinde Schermbeck wird hierzu auf der Homepage eine nicht abschließende Aufzählung der betreffenden Straßen im innerörtlichen Bereich (unter dem Pfad: schermbeck.de – Dienstleistungen – R – ruhender Verkehr) kurzfristig zur Verfügung stellen.
Auch vor dem Hintergrund eintretender Gefahrensituationen für Leib und Leben sind die betreffenden Straßen gerade für Einsatzfahrzeuge (Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei etc.) gemäß dem gesetzlichen Verbot ständig freizuhalten. Die für diese Fahrzeuge erforderliche Durchfahrtsbreite von 3,00 – 3,15 Meter darf nicht unterschritten werden.
Auf Fahrbahnen von Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt ferner ein Parkverbot.
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Neue Handlungsempfehlungen für den Ortskern vorgestellt
In der letzten Sitzung im Jahr 2023 des Rates der Gemeinde Schermbeck wurden am 13. Dezember interessante Handlungsempfehlungen und Maßnahmen für die Zukunft des Schermbecker Ortszentrums vorgestellt.
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Ergebnisse zum Verkehrsversuch Phase 2
Auch die zweite Phase des Verkehrsversuchs an der Mittelstraße ist beendet. Bei der letzten Ratssitzung war es an der Zeit, Bilanz zu ziehen.
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Wie geht es weiter mit der Mittelstraße?
In der jüngsten Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Mobilitätsausschusses der Gemeinde Schermbeck stand auch die zukünftige Gestaltung der Mittelstraße auf der Agenda.
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Re: Die Mittelstraße- Verkehr und Einkaufen
Die Mittelstraße in Schermbeck präsentiert sich pünktlich zur Adventszeit in neuem, festlichem Licht. Am Montag, dem 25. November, stellten Vertreter der Schermbecker Werbegemeinschaft, der Gemeindeverwaltung und der Wirtschaftsförderung das neue Beleuchtungskonzept vor.
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