Für die Arbeit an Sonntagen und Feiertagen oder in der Nacht erhalten auch Minijobberinnen und Minijobber häufig Zuschläge zusätzlich zum regulären Verdienst. Diese sogenannten SFN-Zuschläge (Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge) sind eine wertvolle Zusatzvergütung.
Doch was ist, wenn Beschäftigte ausfallen – etwa wegen Krankheit oder eines Beschäftigungsverbots in der Schwangerschaft? Müssen SFN-Zuschläge dann weitergezahlt werden? Und welche Erstattungen sind für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber möglich?
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Minijobzentrale
- kleine-Hexe
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Mehr verdienen im Minijob: Zuschläge richtig abrechnen
„Du kannst den Sturm nicht beruhigen. Du kannst versuchen, selbst ruhig zu bleiben. Warte, bis der Sturm vorüberzieht, denn nach jedem Sturm folgen wieder sonnige Zeiten.“

- Dragon
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Re: Minijobzentrale
Minijob: Warum ohne Versicherungsnummer nichts geht
Ob Schülerinnen und Schüler im Ferienjob, Haushaltshilfen oder andere Minijobber - bei jeder Meldung zur Minijob-Zentrale wird die Sozialversicherungsnummer benötigt. Sie wird oft auch nur Versicherungsnummer oder Rentenversicherungsnummer genannt. Doch woher kommt die Nummer eigentlich und was ist zu tun, wenn sie nicht vorliegt?
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Ob Schülerinnen und Schüler im Ferienjob, Haushaltshilfen oder andere Minijobber - bei jeder Meldung zur Minijob-Zentrale wird die Sozialversicherungsnummer benötigt. Sie wird oft auch nur Versicherungsnummer oder Rentenversicherungsnummer genannt. Doch woher kommt die Nummer eigentlich und was ist zu tun, wenn sie nicht vorliegt?
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Der Zweifel ist der Feind des Erfolges. Darum glaube daran, bitte dafür und hoffe darauf, dass alles so kommt wie gewünscht.
Seibold, Klaus
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