
Nach dem wegweisenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Herbst 2019, setzen nun alle Betreiber der Fähren im Linienverkehr dieses Urteil um und ermöglichen die Kostenfreie Mitfahrt für schwerbehinderte Menschen (Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke) gemäß § 228 Absatz 1 i.V.m. § 230 Absatz 1 Nummer 7 Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX).
Eine Begleitperson wird bei Vorliegen des Merkzeichens „B“ im Schwerbehindertenausweis, wie bisher auch, kostenfrei mitgenommen.
Auf den Ausflugsfahrten gilt die Freifahrt von schwerbehinderten Menschen nicht. Auf dem Katamaran Emden – Borkum der AG Ems zahlen schwerbehinderte Reisende und die Begleitperson jeweils den Zuschlag.
