In Berlin-Lichtenberg hat ein Student Wohngeld beantragt und angegeben, Lebensmittel von der Tafel zu beziehen. Das Bezirksamt rechnete ihm darauf knapp 3.000 Euro jährlich als Einnahmen an. Die Berliner Tafel reagiert empört.
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Bezirksamt berechnet Tafel-Lebensmittel als Einkommen
- Michael
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Pfandflaschenerlös wird nicht auf Hartz IV angerechnet
Wer nur vom Pfandflaschensammeln lebt, hat trotzdem Anspruch auf Hartz IV. Sind die Einnahmen vom Sammeln gering, dürfen sie nicht angerechnet werden. Das hat das Sozialgericht Düsseldorf entschieden (Az.: S 37 AS 3080/19), worauf die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) verweist.
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Staat darf kostenloses Essen für Arbeitnehmer mit Hartz IV verrechnen
Ein Berliner Kellner hatte dagegen geklagt, dass ihm von seinem Arbeitgeber bereitgestelltes Essen vom Hartz-IV-Aufstockersatz abgezogen wird. Die Klage blieb erfolglos.
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