
Damit löst er einen teuren Fehlalarm aus. Einen von fünf im Lühlerheim im Jahr 2018. Wer soll diese zahlen?
Diese Frage beschäftigt am Dienstag (25. Juni) den Haupt- und Finanzausschuss in Schermbeck. Einrichtungsleiter Theo Lemken hat von der Gemeinde ein Schreiben erhalten, dass die fünf Fehlalarme mit 8529,13 Euro zu Buche schlagen könnten. Lemken beantragt nun, dass die Gemeinde einen Teil der Kosten übernimmt.
Das Lühlerheim beinhaltet ein Altenheim (Bossow-Haus) und den Bereich der Wohnungslosenhilfe. Im Altenheim kam es aus ungeklärter Ursache 2018 zu einem Fehlalarm. Lemken geht es nicht um diesen Fall, sondern um den Bereich der Wohnungslosenhilfe, wo 2018 vier Fehlalarme ausgelöst wurden.
Neue Brandmeldeanlage löste fehlerhaft aus
Diese hatten unterschiedliche Gründe. Am 4. und 11. Juli 2018 schlug eine neue Brandmeldeanlage im Wohnheim an. „Die Tatsache, dass in diesem Gebäude mehrheitlich Klienten mit einem hohen Suchtpotenzial untergebracht sind, hat uns dazu bewogen, für dieses Haus die höchstmögliche Sicherheitsstufe für Brandmeldung durch frühestmögliche Alarmierung im Brandfall sicherzustellen“, so Lemken.
