Wer arbeitslos wird und vom Staat soziale Leistungen beziehen will, muss den Ämtern gegenüber Finanzen sowie Lebensumstände offenlegen. Das ist beim Beantragen von Arbeitslosengeld II – oder auch Hartz IV, wie es umgangssprachlich heißt – Gang und Gäbe.
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"In meinen Kühlschrank geschaut": So dreist kontrolliert das Jobcenter Hartz-IV-Empfänger
- Manu
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"In meinen Kühlschrank geschaut": So dreist kontrolliert das Jobcenter Hartz-IV-Empfänger
Das Leben besteht nicht aus den Momenten, in denen wir atmen,
sondern aus denen, die uns den Atem rauben
Aus "Hitch- der Date Doctor"
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- Schermi
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Kein Hartz IV für Pfandflaschensammlerin: Jobcenter stellt sich quer
Deutschland ist ein reiches Land, so sagt man. Hier müsse niemand hungern und für jeden sei gesorgt, heißt es häufig. Doch auch hierzulande müssen Menschen mit geringen Renten oder keinem Einkommen in vielen Fällen erfinderisch werden, um sich über Wasser zu halten. So ergeht es auch einer wohnungslosen Frau aus Düsseldorf, die mit dem Sammeln von Pfandflaschen ihren Lebensunterhalt bestreiten muss. Das Jobcenter hatte ihren Antrag auf Hartz IV abgelehnt. Vor Gericht konnte sie sich nun endlich ihren Hartz IV Anspruch erstreiten (AZ: S 37 AS 3080/19).
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