
Erneuter Umweltskandal in Gahlen
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Warum so geheimnisvoll?
Warum so geheimnisvoll? diese Frage stellt sich Bündnis 90/Die Grünen anlässlich in Sachen Ölpellets bei Nottenkämper


Das ist das Größte, was dem Menschen gegeben ist, dass es in seiner Macht steht, grenzenlos zu lieben.
Theodor Strom

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- Michael
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Re: Erneuter Umweltskandal in Gahlen
Ölpallet-Skandel in Schermbeck
Ex-Nottenkämper-Prokurist war in Namibia untergetaucht
Das Bundeskriminalamt hat den ehemaligen Nottenkämper-Mitarbeiter und angeblichen Selbstmörder Ingo L. dingfest gemacht. Das hat Auswirkungen auf den Prozess um den Ölpallet-Skandel in Schermbeck.

Die Verhandlung gegen den wieder aufgetauchten ehemaligen Nottenkämper-Prokuristen Ingo L. wird klären, wer an der Umwandlung des Gahlener Mühlenbergs (rechte Bildhälfte) von einer Ablagerung zur Deponie schuldig und mitschuldig ist. Foto:Scheffler
Der ehemalige Prokurist Ingo L. der Firma Hermann Nottenkämper OHG lebt. Wie das Bundeskriminalamt mitteilt, konnten Zielfahnder des BKA ihn bereits in der letzten Woche am Frankfurter Flughafen festnehmen. Ingo L. steht unter dem Verdacht, durch das illegale Entsorgen von Ölpellets Gewinne in Millionenhöhe erwirtschaftet zu haben.
Tod nur vorgetäuscht
„Das Landgericht Bochum erließ einen Haftbefehl wegen einer schweren Umweltstraftat, Betruges sowie Untreue“, teilt das BKA mit. Obwohl der Tatverdächtige in einem Abschiedsbrief seinen Tod vortäuschte, konnten ihn die Zielfahnder des BKA im südafrikanischen Namibia aufspüren. Durch die gute internationale Zusammenarbeit sei es gelungen, so das BKA, den Tatverdächtigen nach Deutschland abzuschieben und am Flughafen in Frankfurt festzunehmen.
Unerklärliches Verschwinden
Ingo L.wurde als Prokurist bei der Firma Nottenkämper eingestellt und blieb in dieser Funktion bis zum 10. Juli 2014. Parallel dazu betrieb er aber noch das Maklerunternehmen Wasteconsulting GmbH auf dem Gelände der Firma Nottenkämper in Oberhausen, Vogesenstraße 30. Die Firma Wasteconsulting befasste sich hauptsächlich mit der Sammlung und Entsorgung von Industriebabfällen.
Bis zum unerklärlichen Verschwinden von Ingo L. war am Landgericht Bochum ein Verfahren gegen ihn anhängig.

Ex-Nottenkämper-Prokurist war in Namibia untergetaucht
Das Bundeskriminalamt hat den ehemaligen Nottenkämper-Mitarbeiter und angeblichen Selbstmörder Ingo L. dingfest gemacht. Das hat Auswirkungen auf den Prozess um den Ölpallet-Skandel in Schermbeck.

Die Verhandlung gegen den wieder aufgetauchten ehemaligen Nottenkämper-Prokuristen Ingo L. wird klären, wer an der Umwandlung des Gahlener Mühlenbergs (rechte Bildhälfte) von einer Ablagerung zur Deponie schuldig und mitschuldig ist. Foto:Scheffler
Der ehemalige Prokurist Ingo L. der Firma Hermann Nottenkämper OHG lebt. Wie das Bundeskriminalamt mitteilt, konnten Zielfahnder des BKA ihn bereits in der letzten Woche am Frankfurter Flughafen festnehmen. Ingo L. steht unter dem Verdacht, durch das illegale Entsorgen von Ölpellets Gewinne in Millionenhöhe erwirtschaftet zu haben.
Tod nur vorgetäuscht
„Das Landgericht Bochum erließ einen Haftbefehl wegen einer schweren Umweltstraftat, Betruges sowie Untreue“, teilt das BKA mit. Obwohl der Tatverdächtige in einem Abschiedsbrief seinen Tod vortäuschte, konnten ihn die Zielfahnder des BKA im südafrikanischen Namibia aufspüren. Durch die gute internationale Zusammenarbeit sei es gelungen, so das BKA, den Tatverdächtigen nach Deutschland abzuschieben und am Flughafen in Frankfurt festzunehmen.
Unerklärliches Verschwinden
Ingo L.wurde als Prokurist bei der Firma Nottenkämper eingestellt und blieb in dieser Funktion bis zum 10. Juli 2014. Parallel dazu betrieb er aber noch das Maklerunternehmen Wasteconsulting GmbH auf dem Gelände der Firma Nottenkämper in Oberhausen, Vogesenstraße 30. Die Firma Wasteconsulting befasste sich hauptsächlich mit der Sammlung und Entsorgung von Industriebabfällen.
Bis zum unerklärlichen Verschwinden von Ingo L. war am Landgericht Bochum ein Verfahren gegen ihn anhängig.

- Dragon
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Re: Erneuter Umweltskandal in Gahlen
Bundeskriminalamt
21. Februar um 15:20
Erfolg für die Zielfahnder des BKA – Festnahme am Flughafen in Frankfurt
Bereits letzte Woche konnten Zielfahnder des BKA am Flughafen Frankfurt am Main einen Deutschen festnehmen. Der Deutsche steht im Verdacht, durch das illegale Entsorgen von Ölpellets Gewinne in Millionenhöhe erwirtschaftet zu haben. Das Landgericht Bochum erließ einen Haftbefehl wegen einer schweren Umweltstraftat, Betruges sowie Untreue. Obwohl der Tatverdächtige seinen Tod vortäuschte, konnten ihn die Zielfahnder des BKA in Namibia aufspüren. Durch die gute internationale Zusammenarbeit gelang es, den Tatverdächtigen nach Deutschland abzuschieben und am Flughafen in Frankfurt festzunehmen.
21. Februar um 15:20
Erfolg für die Zielfahnder des BKA – Festnahme am Flughafen in Frankfurt
Bereits letzte Woche konnten Zielfahnder des BKA am Flughafen Frankfurt am Main einen Deutschen festnehmen. Der Deutsche steht im Verdacht, durch das illegale Entsorgen von Ölpellets Gewinne in Millionenhöhe erwirtschaftet zu haben. Das Landgericht Bochum erließ einen Haftbefehl wegen einer schweren Umweltstraftat, Betruges sowie Untreue. Obwohl der Tatverdächtige seinen Tod vortäuschte, konnten ihn die Zielfahnder des BKA in Namibia aufspüren. Durch die gute internationale Zusammenarbeit gelang es, den Tatverdächtigen nach Deutschland abzuschieben und am Flughafen in Frankfurt festzunehmen.
Der Zweifel ist der Feind des Erfolges. Darum glaube daran, bitte dafür und hoffe darauf, dass alles so kommt wie gewünscht.
Seibold, Klaus
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- Dragon
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Ölpellet-Skandel in Schermbeck Ex-Nottenkämper-Prokurist war in Namibia untergetaucht
SCHERMBECK Das Bundeskriminalamt hat den ehemaligen Nottenkämper-Mitarbeiter und angeblichen Selbstmörder Ingo L. dingfest gemacht. Das hat Auswirkungen auf den Prozess um den Ölpallet-Skandel in Schermbeck.


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- Dragon
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Angeblicher Selbstmörder lebte in Namibia
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- kleine-Hexe
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Kontrollmechanismen bei Nottenkämper wirft immer größere Fragen auf
„Du kannst den Sturm nicht beruhigen. Du kannst versuchen, selbst ruhig zu bleiben. Warte, bis der Sturm vorüberzieht, denn nach jedem Sturm folgen wieder sonnige Zeiten.“

- Anne
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Die Firma BP gerät in den Fokus des Prozesses
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- Anne
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Die geladenen Zeugen von BP kamen nicht
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- Manu
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Re: Erneuter Umweltskandal in Gahlen
Eigentlich unverschämt, das man als geladener Zeuge nicht kommt.
MANU
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Das Leben besteht nicht aus den Momenten, in denen wir atmen,
sondern aus denen, die uns den Atem rauben
Aus "Hitch- der Date Doctor"
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- Michael
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Re: Erneuter Umweltskandal in Gahlen
Das Bürgerforum Gahlen meldet sich zu Wort
11.3.2018 Gahlen. Stellungnahme zu den jüngsten Entwicklungen am Landgericht Bochum zum Umweltskandal auf dem Gahlener Mühlenberg
Das Gahlener BürgerForum ist erfreut über den Fahndungserfolg des BKA und die Festnahme des ehemaligen Prokuristen (Herrn L.) der Firma Nottenkämper. So kann demjenigen, der anscheinend der Hauptverantwortliche dafür ist, dass hochgiftige Abfallstoffe im Gahlener Mühlenberg - einer zu verfüllenden Tongrube - gelandet sind, (wieder) der Prozess gemacht werden.
Auf dem ersten Blick ist es mühselig, dass der bereits begonnene Strafprozess bezogen auf Herrn L. bedingt durch seine Flucht wieder von vorne aufgerollt werden muss. Da die Öffentlichkeit im vergangenen Jahr aber erst mit bzw. nach dem ersten Verhandlungstag und dem Verlesen der Anklageschrift von diesem Umweltskandal durch die Medien erfahren hat, musste man sich die jeweiligen Handlungsstränge und Detailinformationen wie ein Mosaik mühsam zusammensuchen.
Insofern war das erneute Verlesen der ursprünglichen Anklageschrift für das GBF sehr erkenntnisreich.
Bisher wusste das GBF, dass ein giftiges Gemisch auf dem Gelände des damaligen RZB in Bochum erstellt wurde, bei dem besagte Ölpellets legalem Abfall untergemischt und dann zur Tongrube nach Gahlen transportiert wurde. Es wurde bisher immer suggeriert, dass die beigemischten Mengen so klein waren, dass die Fa. Nottenkämper bei Probeentnahmen nichts feststellen konnte. Der Staatsanwalt verlas aber in der Anklageschrift, dass die zugeführte Giftmenge jeweils 3-4 bzw. 5-6 Radladerschaufeln groß war. Wieder bzw. jetzt erst recht stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit der Kontrollmechanismen auf Seiten Nottenkämpers, aber auch auf Seiten der nachgelagerten Kontrollbehörden – und dies bei ca. 5.000 Lkw-Fahrten pro Jahr und insgesamt ca. 15.000 Lkw-Ladungen über die Jahre verteilt.
Es war bekannt, dass auf dem Mühlenberg auch sog. Kronocarb gefunden wurden. So richtig klar war aber dem GBF nie, über welchen Weg es in die Tongrube gelangte. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten in diesem Zusammenhang vor, dass er im Jahre 2014 gemeinschaftlich mit anderen, separat verfolgten Personen dafür verantwortlich ist, dass auf dem Betriebsgelände der Fa. Possehl-Kehrmann in Duisburg ein aus Kronocarb und Flugasche bestehendes Gemisch von ca. 9.200t im Auftrag der Firma Ferro Duo GmbH unter der Abfallschlüsselnummer 10 01 17 (Filterstäube aus der Abfallverbrennung) zu Nottenkämper geliefert worden sind. Auf Wunsch der Verantwortlichen der Nottenkämper OHG sei angeblich die Mischung später unter der Abfallnummer 19 12 09 (Mineralien wie Sand und Steine) in der Tongrube Nottenkämper abgelagert worden. Wieder einmal haben anscheinend die Kontrollmechanismen und Probeentnahmen bei Nottenkämper versagt. Warum der schon falsche Abfallschlüssel dann, wie es wohl heißt, noch einmal auf Wunsch der Verantwortlichen der Fa. Nottenkämper geändert wurde, gilt es im Detail zu hinterfragen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten auch vor, dass ihm bekannt war, dass das Mischen von Kronocarb und Flugasche sowohl für den Arbeitsschutz bzw. die Mitarbeiter in der Halle in Duisburg als auch für die Atmosphäre nachteilige Auswirkungen hervorrief. Es muss neben der Frage zur Dichtigkeit der angeblich auskömmlichen Tonschicht endlich auch die Folgefrage gestellt werden, wie der Arbeitsschutz für die Mitarbeiter und die Nachteile für die Atmosphäre in der Gahlener Umgebung beim Abladen und Einbringen in die Tongrube der Fa. Nottenkämper aussah?
Nach der Beschreibung der Staatsanwaltschaft war der Angeklagte vom 14.7.2008 bis 10.7.2014 Prokurist der Nottenkämper OHG. „In dieser Funktion hatte er die Aufgabe, eigenständig und mit einem großen Handlungsspielraum Materialien für die Tongrube zu akquirieren, mit deren Annahme für die Firma Nottenkämper OHG möglichst hohe Erlöse generiert werden sollten. Oftmals kannte aus der Belegschaft der Nottenkämper OHG allein der Angeklagte deren Kunden, so dass er im Bereich des Vertriebs weitestgehend allein verantwortlich war.“
Der Hinweis auf das begrenzte Wissen der Mitarbeiterschaft führt zur Folgefrage, was wusste denn die Geschäftsführung? Wenn der Angeklagte möglichst hohe Erlöse für Nottenkämper generieren sollte, was an solches nicht strafbar ist, dann stellt sich aber doch die Frage nach der Gesamtverantwortlichkeit für diesen Umweltskandal, zumal der Mitarbeiter auch noch vorbestraft war. Ein Vertriebsmitarbeiter, der alles machen darf, ist schon schlimm genug. Viel schlimmer ist aber, dass die Kontrollmechanismen, die für das verlässliche Betreiben einer aufzufüllenden Tongrube vorausgesetzt werden, versagt haben.
Ob an dieser Stelle noch über eine Opferrolle von Nottenkämper gesprochen werden kann oder es sich nicht doch um eine fahrlässige, grob fahrlässige oder weitergehende Mitverantwortung der gesamten Geschäftsführung in Bezug auf die Unternehmerpflichten handelt, sollte nach Sicht des GBF im Strafverfahren mit geprüft und untersucht werden.
Wäre der Angeklagte L. nicht gefasst worden, würden wir wahrscheinlich gar keine Chance haben, dass noch irgendwie Licht ins Dunkel gebracht wird. Insgesamt hoffen wir weiterhin auf Antworten durch die Staatsanwaltschaft und die Einhaltung des Legalitätsprinzips, wonach die Staatsanwaltschaft bei Vorliegen eines Anfangsverdachts verpflichtet ist, nicht nur Ermittlungen durchzuführen, sondern ggf. auch Anklage zu erheben.
Wir fragen uns aber auch, was muss denn noch alles passieren, dass der Kreis Wesel als Aufsichtsbehörde endlich aufwacht?
Mit freundlichen Grüßen
Hamlet Schöpgens und Matthias Rittmann
11.3.2018 Gahlen. Stellungnahme zu den jüngsten Entwicklungen am Landgericht Bochum zum Umweltskandal auf dem Gahlener Mühlenberg
Das Gahlener BürgerForum ist erfreut über den Fahndungserfolg des BKA und die Festnahme des ehemaligen Prokuristen (Herrn L.) der Firma Nottenkämper. So kann demjenigen, der anscheinend der Hauptverantwortliche dafür ist, dass hochgiftige Abfallstoffe im Gahlener Mühlenberg - einer zu verfüllenden Tongrube - gelandet sind, (wieder) der Prozess gemacht werden.
Auf dem ersten Blick ist es mühselig, dass der bereits begonnene Strafprozess bezogen auf Herrn L. bedingt durch seine Flucht wieder von vorne aufgerollt werden muss. Da die Öffentlichkeit im vergangenen Jahr aber erst mit bzw. nach dem ersten Verhandlungstag und dem Verlesen der Anklageschrift von diesem Umweltskandal durch die Medien erfahren hat, musste man sich die jeweiligen Handlungsstränge und Detailinformationen wie ein Mosaik mühsam zusammensuchen.
Insofern war das erneute Verlesen der ursprünglichen Anklageschrift für das GBF sehr erkenntnisreich.
Bisher wusste das GBF, dass ein giftiges Gemisch auf dem Gelände des damaligen RZB in Bochum erstellt wurde, bei dem besagte Ölpellets legalem Abfall untergemischt und dann zur Tongrube nach Gahlen transportiert wurde. Es wurde bisher immer suggeriert, dass die beigemischten Mengen so klein waren, dass die Fa. Nottenkämper bei Probeentnahmen nichts feststellen konnte. Der Staatsanwalt verlas aber in der Anklageschrift, dass die zugeführte Giftmenge jeweils 3-4 bzw. 5-6 Radladerschaufeln groß war. Wieder bzw. jetzt erst recht stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit der Kontrollmechanismen auf Seiten Nottenkämpers, aber auch auf Seiten der nachgelagerten Kontrollbehörden – und dies bei ca. 5.000 Lkw-Fahrten pro Jahr und insgesamt ca. 15.000 Lkw-Ladungen über die Jahre verteilt.
Es war bekannt, dass auf dem Mühlenberg auch sog. Kronocarb gefunden wurden. So richtig klar war aber dem GBF nie, über welchen Weg es in die Tongrube gelangte. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten in diesem Zusammenhang vor, dass er im Jahre 2014 gemeinschaftlich mit anderen, separat verfolgten Personen dafür verantwortlich ist, dass auf dem Betriebsgelände der Fa. Possehl-Kehrmann in Duisburg ein aus Kronocarb und Flugasche bestehendes Gemisch von ca. 9.200t im Auftrag der Firma Ferro Duo GmbH unter der Abfallschlüsselnummer 10 01 17 (Filterstäube aus der Abfallverbrennung) zu Nottenkämper geliefert worden sind. Auf Wunsch der Verantwortlichen der Nottenkämper OHG sei angeblich die Mischung später unter der Abfallnummer 19 12 09 (Mineralien wie Sand und Steine) in der Tongrube Nottenkämper abgelagert worden. Wieder einmal haben anscheinend die Kontrollmechanismen und Probeentnahmen bei Nottenkämper versagt. Warum der schon falsche Abfallschlüssel dann, wie es wohl heißt, noch einmal auf Wunsch der Verantwortlichen der Fa. Nottenkämper geändert wurde, gilt es im Detail zu hinterfragen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten auch vor, dass ihm bekannt war, dass das Mischen von Kronocarb und Flugasche sowohl für den Arbeitsschutz bzw. die Mitarbeiter in der Halle in Duisburg als auch für die Atmosphäre nachteilige Auswirkungen hervorrief. Es muss neben der Frage zur Dichtigkeit der angeblich auskömmlichen Tonschicht endlich auch die Folgefrage gestellt werden, wie der Arbeitsschutz für die Mitarbeiter und die Nachteile für die Atmosphäre in der Gahlener Umgebung beim Abladen und Einbringen in die Tongrube der Fa. Nottenkämper aussah?
Nach der Beschreibung der Staatsanwaltschaft war der Angeklagte vom 14.7.2008 bis 10.7.2014 Prokurist der Nottenkämper OHG. „In dieser Funktion hatte er die Aufgabe, eigenständig und mit einem großen Handlungsspielraum Materialien für die Tongrube zu akquirieren, mit deren Annahme für die Firma Nottenkämper OHG möglichst hohe Erlöse generiert werden sollten. Oftmals kannte aus der Belegschaft der Nottenkämper OHG allein der Angeklagte deren Kunden, so dass er im Bereich des Vertriebs weitestgehend allein verantwortlich war.“
Der Hinweis auf das begrenzte Wissen der Mitarbeiterschaft führt zur Folgefrage, was wusste denn die Geschäftsführung? Wenn der Angeklagte möglichst hohe Erlöse für Nottenkämper generieren sollte, was an solches nicht strafbar ist, dann stellt sich aber doch die Frage nach der Gesamtverantwortlichkeit für diesen Umweltskandal, zumal der Mitarbeiter auch noch vorbestraft war. Ein Vertriebsmitarbeiter, der alles machen darf, ist schon schlimm genug. Viel schlimmer ist aber, dass die Kontrollmechanismen, die für das verlässliche Betreiben einer aufzufüllenden Tongrube vorausgesetzt werden, versagt haben.
Ob an dieser Stelle noch über eine Opferrolle von Nottenkämper gesprochen werden kann oder es sich nicht doch um eine fahrlässige, grob fahrlässige oder weitergehende Mitverantwortung der gesamten Geschäftsführung in Bezug auf die Unternehmerpflichten handelt, sollte nach Sicht des GBF im Strafverfahren mit geprüft und untersucht werden.
Wäre der Angeklagte L. nicht gefasst worden, würden wir wahrscheinlich gar keine Chance haben, dass noch irgendwie Licht ins Dunkel gebracht wird. Insgesamt hoffen wir weiterhin auf Antworten durch die Staatsanwaltschaft und die Einhaltung des Legalitätsprinzips, wonach die Staatsanwaltschaft bei Vorliegen eines Anfangsverdachts verpflichtet ist, nicht nur Ermittlungen durchzuführen, sondern ggf. auch Anklage zu erheben.
Wir fragen uns aber auch, was muss denn noch alles passieren, dass der Kreis Wesel als Aufsichtsbehörde endlich aufwacht?
Mit freundlichen Grüßen
Hamlet Schöpgens und Matthias Rittmann
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