Parallel dazu, und das überrascht in einem hohen Maße, hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen alle anderen Beteiligten eingestellt. Das begreift die Bevölkerung in Gahlen nicht mehr, wo die Ölpellets gelandet sind. Jetzt wäre eigentlich der Generalstaatsanwalt gefragt. Doch der will offensichtlich nicht beteiligt werden. Wie uns bereits am 10. September von der Generalstaatsanwaltschaft in Hamm per Mail mitgeteilt wurde, hat die Behörde die Bearbeitung der Strafanzeige der Grünen nicht selbst übernommen, sondern an die angezeigten Bochumer Staatsanwäte in Bochum überwiesen.
Merkwürdig: Angezeigte Staatsanwälte entscheiden über sich selbst.

Im Rahmen unserer Nachfrage bei der Bochumer Staatsanwaltschaft teilte der stellvertretende Pressesprecher Paul Jansen am 19. September mit dass das Anzeigeverfahren gegen die am Verfahren beteiligten Staatsanwälte keine belastbaren Anhaltspunkte für ein strafrechtlich bedeutsames Verhalten enthielt und die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens daher abgelehnt wurde.
So kam es, dass das Strafmaß für den gahlener Abfallmakler am ausgerechnet von jenen Staatsanwälten formuliert wurde, die von den Grünen erfolglos angeklagt wurden. Schlimmer geht es eigentlich nicht mehr.
Hier wird sich wohl über kurz oder lang der Justizminister einschalten müssen, um keinen eklatanten Schaden am deutschen Justizwesen aufkommen zu lassen.
In diesem Bochumer Landgericht haben Staatsanwälte eine Strafanzeige der Schermbecker Grünen zurückgewiesen, die gegen sie selber gerichtet war. Da kommt Arbeit auf den Justiminister zu.
Foto: Helmut Scheffler