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Autokauf und Kraftfahrzeughilfe

Verfasst: Do 31. Jan 2019, 19:47
von Michael
Menschen mit Schwerbehinderung können einen Rabatt oder einen finanziellen Zuschuss bekommen, wenn sie ein Fahrzeug kaufen. Den Rabatt gibt der Auto-Hersteller, zum Beispiel BMW oder VW, beim Kauf eines neuen Autos. Den finanziellen Zuschuss zahlen die Rehabilitationsträger. Der Zuschuss wird auch Kraftfahrzeug-Hilfe genannt. Diese Hilfe bekommt man zum Beispiel, wenn man für den Weg zur Arbeit auf ein Fahrzeug angewiesen ist.
Menschen mit Schwerbehinderung können finanzielle Hilfe zum Kauf eines Autos bekommen. Die Kraftfahrzeug-Hilfe bekommen Sie aber nur dann, wenn Sie das Fahrzeug benötigen, um
zum Arbeitsplatz zu kommen oder
am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

:quelle:

https://www.intakt.info/informationen-u ... -autokauf/

Re: Autokauf und Kraftfahrzeughilfe

Verfasst: Mo 4. Feb 2019, 14:46
von Michael
Jobcenter zahlt auch Autos bis 1500 Euro
Erfolg hatte auch ein Kläger, der ein Darlehen erbat, um seinen Führerschein machen zu dürfen. wie das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen urteilte, muss das Jobcenter die Führerscheinkosten für Hartz-IV-Empfänger übernehmen, wenn dieser dadurch an ein Arbeitsverhältnis kommen. (Az.: L 15 AS 317/11 B)

Das Jobcenter muss sogar für die Anschaffung eines Autos aufkommen, wenn der Hartz-IV-Empfänger nachweisen kann, dass der Weg zur Arbeit nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden kann. Das Auto darf dann nicht mehr als 1500 Euro kosten.