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So entgehen Sie der Erbschaftsteuer aufs Elternhaus

Verfasst: Do 26. Sep 2019, 09:52
von Schermi
Wer die Immobilie der verstorbenen Eltern selbst nutzt, kann von der Erbschaftsteuer befreit werden. Doch die Voraussetzungen dafür sind streng

https://www.handelsblatt.com/finanzen/s ... TG65dG-ap6

„Für uns ein Schock“: Lehrer reserviert Millionen-Wohnung in München, doch Bau geht nicht voran

Verfasst: Mo 5. Sep 2022, 10:43
von Schermi
Für seine Eigentumswohnung wollte Bernd K. einen Kaufvertrag über eine Million Euro abschließen. Doch am Bau in Obermenzing ging wenig voran. Ein Blick in die Münchner Immobilienblase.

tz