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Hartz IV Bedürftige ohne Arbeit sollen kein Auto haben

Verfasst: Mo 3. Aug 2020, 12:17
von Schermi
Nur wer erwerbstätig ist und einer Arbeit nachgeht, soll nach dem Willen des Gesetzgebers ein Auto haben – dies zeigen zumindest die Auswertungen zur Regelsatzermittlung. Aktuell sind im Regelsatz 2020 für Verkehr 35,99 Euro monatlich vorgesehen, jedoch sind darin Ausgaben für einen privaten Pkw ausdrücklich ausgeschlossen.

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