Hartz IV Bedürftige ohne Arbeit sollen kein Auto haben
Verfasst: Mo 3. Aug 2020, 12:17
Nur wer erwerbstätig ist und einer Arbeit nachgeht, soll nach dem Willen des Gesetzgebers ein Auto haben – dies zeigen zumindest die Auswertungen zur Regelsatzermittlung. Aktuell sind im Regelsatz 2020 für Verkehr 35,99 Euro monatlich vorgesehen, jedoch sind darin Ausgaben für einen privaten Pkw ausdrücklich ausgeschlossen.
Hartz IV org
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