Ohrfeigen, Tritte und 60.000 Euro hinterzogen
Rapperin Schwesta Ewa muss zweieinhalb Jahre ins Gefängnis
Zweieinhalb Jahre Gefängnis – so lautet das Urteil gegen Rapperin Schwesta Ewa. Das Landgericht Frankfurt befand die 32-Jährige unter anderem wegen Steuerhinterziehung und Körperverletzung für schuldig. Die Kammer setzte den Haftbefehl zunächst aus.
Rapperin Schwesta Ewa
- Anne
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Das ist das Größte, was dem Menschen gegeben ist, dass es in seiner Macht steht, grenzenlos zu lieben.
Theodor Strom
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