Rapperin Schwesta Ewa muss zweieinhalb Jahre ins Gefängnis
Zweieinhalb Jahre Gefängnis – so lautet das Urteil gegen Rapperin Schwesta Ewa. Das Landgericht Frankfurt befand die 32-Jährige unter anderem wegen Steuerhinterziehung und Körperverletzung für schuldig. Die Kammer setzte den Haftbefehl zunächst aus.
