Seite 1 von 1
Kunden zahlen draufStrafzins kommt Banken teuer zu stehen
Verfasst: Di 1. Aug 2017, 13:27
von kleine-Hexe
Der Strafzins der Europäischen Zentralbank wird für die Banken der Eurozone zunehmend zur Belastung. Allein die deutschen Institute haben seit Jahresbeginn 900 Millionen Euro Zinsen gezahlt. Einige Banken wälzen die Kosten bereits auf ihre Kunden ab.

Urteilsbegründung des BGH zu Kontogebühren
Verfasst: Do 28. Mär 2019, 05:26
von Schermi
Bei Überweisungen außerhalb der Euro-Zone fordern die Institute hohe Gebühren. Nun wird die EU-Kommission aktiv. Sie will Kunden stärker schützen.
https://www.handelsblatt.com/finanzen/b ... fsWX9D-ap6
Neues BGH-Urteil So lassen Sie sich zu viel gezahlte Bankbeträge erstatten
Verfasst: Do 6. Mai 2021, 08:30
von Schermi
Neues BGH-Urteil
So lassen Sie sich zu viel gezahlte Bankbeträge erstatten
Von Mauritius Kloft
Das BGH hat ein wichtiges Urteil gefällt – bestimmte Klauseln in den AGB sind unwirksam. Nun können Kunden erhöhte Kontogebühren zurückfordern. Was dahintersteckt, lesen Sie hier.
t-online
Urteilsbegründung des BGH zu Kontogebühren
Verfasst: Fr 4. Jun 2021, 10:48
von Cat
Urteilsbegründung des BGH zu Kontogebühren Die Banken müssen bluten, die Kunden können feiern
Millionen Kontoinhabern winkt die Rückerstattung von Gebühren, für Banken und Sparkassen wird es teuer. Doch von selbst wird das Geld nicht zurückfließen. Die Deutschen müssen aus der Lethargie erwachen.
Von Tim Bartz
Spiegel
Neue Auswertung Zahl der Kontokündigungen steigt stark an
Verfasst: Di 6. Jul 2021, 14:24
von Michael
Weil viele Banken neue Gebühren erheben oder Strafzinsen einführen, laufen ihnen die Kunden davon. Zwischen 2018 und 2020 stiegen die Kontokündigungen um mehr als 50 Prozent. Doch es gibt Hoffnung für Verbraucher.
t-online
"Strafzinsen enteignen die deutschen Sparer"
Verfasst: Di 6. Jul 2021, 14:25
von Michael
Ex-Verfassungsrichter Kirchhof
Von Florian Schmidt
Postbank, ING, Commerzbank: Immer mehr Banken reichen die negativen Zinsen der Europäischen Zentralbank an ihre Kunden weiter. Der frühere Verfassungsrichter Paul Kirchhof hält das für unvereinbar mit dem Grundgesetz.
t-online