Ein Polizist trat im Internet als "Officer" auf und führte auf einem Social-Media-Kanal mit Angehörigen von Berliner Clans ein Interview per du. So etwas darf er vorläufig nicht mehr tun, so das VG Berlin im Eilverfahren.
lto
VG Berlin zu Social-Media-Auftritt Polizist darf sich voerst nicht "Officer" nennen
- kleine-Hexe
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VG Berlin zu Social-Media-Auftritt Polizist darf sich voerst nicht "Officer" nennen
„Du kannst den Sturm nicht beruhigen. Du kannst versuchen, selbst ruhig zu bleiben. Warte, bis der Sturm vorüberzieht, denn nach jedem Sturm folgen wieder sonnige Zeiten.“
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