Karlsruhe - Die Regelungen zum Einsatz einer neuartigen Datenanalyse-Software bei der Polizei in Hessen und Hamburg sind in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig. Das gab das Bundesverfassungsgericht heute bekannt. Eine verfassungsgemäße Ausgestaltung sei aber möglich, sagte der Vorsitzende des Ersten Senats, Gerichtspräsident Stephan Harbarth, bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe.
Fuldaer Zeitung
Verfassungswidrig: Bundesverfassungsgericht schränkt hessische Polizei-Software ein
- kleine-Hexe
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Verfassungswidrig: Bundesverfassungsgericht schränkt hessische Polizei-Software ein
„Du kannst den Sturm nicht beruhigen. Du kannst versuchen, selbst ruhig zu bleiben. Warte, bis der Sturm vorüberzieht, denn nach jedem Sturm folgen wieder sonnige Zeiten.“
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