Verfassungswidrig: Bundesverfassungsgericht schränkt hessische Polizei-Software ein
Verfasst: Do 16. Feb 2023, 15:04
Karlsruhe - Die Regelungen zum Einsatz einer neuartigen Datenanalyse-Software bei der Polizei in Hessen und Hamburg sind in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig. Das gab das Bundesverfassungsgericht heute bekannt. Eine verfassungsgemäße Ausgestaltung sei aber möglich, sagte der Vorsitzende des Ersten Senats, Gerichtspräsident Stephan Harbarth, bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe.
Fuldaer Zeitung
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