Wesel (ots)
In Deutschland gibt es laut §2 Abs. 3a StVO die "situative Winterreifenpflicht". Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Winterreifen auf allen Rädern gefahren werden.
Ab dem 1. Oktober 2024 gelten als Winterreifen nur noch Modelle mit dem "Alpine-Symbol", einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke.
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Winterreifenpflicht Polizei weist auf Ende der Übergangsregelung mit M+S-Reifen ab 1. Oktober 2024 hin
- kleine-Hexe
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Winterreifenpflicht Polizei weist auf Ende der Übergangsregelung mit M+S-Reifen ab 1. Oktober 2024 hin
„Du kannst den Sturm nicht beruhigen. Du kannst versuchen, selbst ruhig zu bleiben. Warte, bis der Sturm vorüberzieht, denn nach jedem Sturm folgen wieder sonnige Zeiten.“
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