Winterreifenpflicht Polizei weist auf Ende der Übergangsregelung mit M+S-Reifen ab 1. Oktober 2024 hin
Verfasst: Di 24. Sep 2024, 14:39
Wesel (ots)
In Deutschland gibt es laut §2 Abs. 3a StVO die "situative Winterreifenpflicht". Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Winterreifen auf allen Rädern gefahren werden.
Ab dem 1. Oktober 2024 gelten als Winterreifen nur noch Modelle mit dem "Alpine-Symbol", einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke.
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In Deutschland gibt es laut §2 Abs. 3a StVO die "situative Winterreifenpflicht". Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Winterreifen auf allen Rädern gefahren werden.
Ab dem 1. Oktober 2024 gelten als Winterreifen nur noch Modelle mit dem "Alpine-Symbol", einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke.
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