Fulda - Kann ein Mensch seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln, kann gerichtlich eine gesetzliche Betreuung angeordnet werden. Im Kreis Fulda gab es bis zuletzt mehrere Anlaufstellen für volljährige Menschen mit psychischer Erkrankung, körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung oder Altersdemenz.
Fuldaer Zeitung
Gesetzliche Betreuer fehlen - so will der Kreis Fulda einem Versorgungsengpass entgegenwirken
- Anne
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Gesetzliche Betreuer fehlen - so will der Kreis Fulda einem Versorgungsengpass entgegenwirken
Das ist das Größte, was dem Menschen gegeben ist, dass es in seiner Macht steht, grenzenlos zu lieben.
Theodor Strom

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