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BGH sieht "durchgreifenden Rechtsfehler" 20 Schläge mit Quarz­hand­schuhen spre­chen für Töt­ungs­vor­satz

Verfasst: So 18. Mai 2025, 12:31
von Michael
Drei Täter, die ihrem Opfer mit Quarzsandhandschuhen über 30 Sekunden lang 20-mal ins Gesicht schlagen: Hier nicht von bedingtem Tötungsvorsatz auszugehen, ist abwegig, hat der BGH klargestellt und ein Urteil des LG Marburg aufgehoben.

lto