
Verletzung des Wahlgeheimnisses – Anzeigen gegen 42 Personen
- Dragon
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Verletzung des Wahlgeheimnisses – Anzeigen gegen 42 Personen
BERLIN Der Bundeswahlleiter hat 42 Strafanzeigen gestellt, weil Wähler ihre Stimmzettel im Netz teilten. Das verstößt gegen das Wahlgeheimnis.


Der Zweifel ist der Feind des Erfolges. Darum glaube daran, bitte dafür und hoffe darauf, dass alles so kommt wie gewünscht.
Seibold, Klaus
Seibold, Klaus


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