Gary McKinnon
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Gary McKinnon
In der Hoffnung, die Entscheidung über seine drohende Auslieferung an die USA positiv beeinflussen zu können, hat der geständige Hacker Gary McKinnon, der auf der Suche nach geheimen Beweisen für UFOs und Außerirdische in Computersysteme von NASA, US-Regierung und -Militär eingedrungen war und 2002 dabei erwischt wurde, nun ein schriftliches Schuldgeständnis unterzeichnet
In dem Dokument bekennt sich der 42-jährige McKinnon in vollem Umfang schuldig, in die besagten 97 Computer von NASA, US Navy, US Army und des Pentagons unrechtmäßig eingedrungen zu sein, und dabei gegen das britische Gesetzt gegen Computermissbrauch (Misuse of Computers Act) verstoßen zu haben. Zugleich bestreitet er jedoch, die ihm von den USA vorgeworfenen Schäden in den Computersystemen in Höhe von rund 800.000 US-Dollar verursacht zu haben.
Stattdessen behauptet er, die Systeme seien gar nicht erst sonderlich gesichert gewesen. Teilweise seien die angeblich so sensiblen Rechner lediglich mit abgelaufenen Passwörtern geschützt oder gänzlich ohne Passwortschutz abgesichert gewesen. Es habe sich also nicht einmal um wirkliches Computer-Hacking gehandelt. Nie habe er terroristische Absichten verfolgt und stehe derartigen Ansichten und Weltbildern auch nicht nahe.
In den USA drohen McKinnon bis zu 70 Jahre Gefängnis und seine Verteidiger befürchten, dass er sogar in einem Militärgefängnis landen könnte, da ihm auch die Beschädigung von sensiblen Systemen der nationalen Sicherheit und somit Terrorismus vorgeworfen wird.
Nachdem McKinnons Anwälte sämtliche Bemühungen gegen eine Auslieferung des am Asperger-Syndrom (einer Form von Autismus)erkrankten McKinnon, bis hin zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verloren hatten, ist es nun ihr Bestreben von der britischen Regierung eine Abmachung mit den USA zu fordern, dass der Angeklagte zwar für das angestrengte Verfahren in die USA überstellt - zum Absitzen der Haft jedoch wieder nach England überführt werden soll. Ein Prozedere also, wie es bereist von anderen Staaten bei Anklagen eigener Staatsbürger durch die USA angewendet wird.
Für den 20. Januar 2008 ist nun eine erneute Anhörung im Rahmen einer Verfahrensprüfung angesetzt, die die Forderungen der Verteidigung prüfen soll.
Für die von McKinnon beschworenen friedlichen Absichten spricht die Tatsache, dass er sein Eindringen durch keinerlei eigene Sicherheitsmaßnahmen zu vertuschen versucht hatte und schlussendlich sogar aufgrund der Verwendung seiner eigenen E-Mailadresse verhaftet werden konnte.
In dem von ihm gehackten Systemen, will er Informationen und Beweise für außerirdische Technologie, eine Liste "mit Namen außerirdischer Offiziere, Schiffe und Güterverkehr", sowie ein Bild eines "UFOs mit perfekter, glatter Oberfläche" gefunden haben.
Auf Rechnern der NASA gebe es zudem Beweise, dass aus deren Aufnahmen UFOs absichtlich herausretuschiert wurden und werden, wie er in einem Interview mit der BBC bestätigt. Allerdings gehen McKinnons Aussagen kaum über bereits bekannte Inhalte anderer Verschwörungstheorien hinaus.
Auf der Seite "freegary.org.uk", die sich für das Absitzen der Haft McKinnons in England einsetzt, wurde nun für den 15. Januar eine Pressekonferenz in London angekündigt, bei der auch Gary McKinnon selbst anwesend sein soll. Angekündigt sind des Weiteren Experten für Menschenrechte und Spezialanwälte in Sachen internationale Auslieferungsverfahren. Für besonderes Interesse sorgt auch die
Ankündigung, dass auch der königliche Kronanwalt Keir Starmer anwesend sein wird. Seit dem ersten November 2008 ist Starmer der Vorsitzende des königlichen Crown Prosecution Service, der für die Funktionsfähigkeit, Fairness und Effizienz der britischen Staatsanwaltschaft zuständig ist.
© 2009 grenzwissenschaft-aktuell.de
In dem Dokument bekennt sich der 42-jährige McKinnon in vollem Umfang schuldig, in die besagten 97 Computer von NASA, US Navy, US Army und des Pentagons unrechtmäßig eingedrungen zu sein, und dabei gegen das britische Gesetzt gegen Computermissbrauch (Misuse of Computers Act) verstoßen zu haben. Zugleich bestreitet er jedoch, die ihm von den USA vorgeworfenen Schäden in den Computersystemen in Höhe von rund 800.000 US-Dollar verursacht zu haben.
Stattdessen behauptet er, die Systeme seien gar nicht erst sonderlich gesichert gewesen. Teilweise seien die angeblich so sensiblen Rechner lediglich mit abgelaufenen Passwörtern geschützt oder gänzlich ohne Passwortschutz abgesichert gewesen. Es habe sich also nicht einmal um wirkliches Computer-Hacking gehandelt. Nie habe er terroristische Absichten verfolgt und stehe derartigen Ansichten und Weltbildern auch nicht nahe.
In den USA drohen McKinnon bis zu 70 Jahre Gefängnis und seine Verteidiger befürchten, dass er sogar in einem Militärgefängnis landen könnte, da ihm auch die Beschädigung von sensiblen Systemen der nationalen Sicherheit und somit Terrorismus vorgeworfen wird.
Nachdem McKinnons Anwälte sämtliche Bemühungen gegen eine Auslieferung des am Asperger-Syndrom (einer Form von Autismus)erkrankten McKinnon, bis hin zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verloren hatten, ist es nun ihr Bestreben von der britischen Regierung eine Abmachung mit den USA zu fordern, dass der Angeklagte zwar für das angestrengte Verfahren in die USA überstellt - zum Absitzen der Haft jedoch wieder nach England überführt werden soll. Ein Prozedere also, wie es bereist von anderen Staaten bei Anklagen eigener Staatsbürger durch die USA angewendet wird.
Für den 20. Januar 2008 ist nun eine erneute Anhörung im Rahmen einer Verfahrensprüfung angesetzt, die die Forderungen der Verteidigung prüfen soll.
Für die von McKinnon beschworenen friedlichen Absichten spricht die Tatsache, dass er sein Eindringen durch keinerlei eigene Sicherheitsmaßnahmen zu vertuschen versucht hatte und schlussendlich sogar aufgrund der Verwendung seiner eigenen E-Mailadresse verhaftet werden konnte.
In dem von ihm gehackten Systemen, will er Informationen und Beweise für außerirdische Technologie, eine Liste "mit Namen außerirdischer Offiziere, Schiffe und Güterverkehr", sowie ein Bild eines "UFOs mit perfekter, glatter Oberfläche" gefunden haben.
Auf Rechnern der NASA gebe es zudem Beweise, dass aus deren Aufnahmen UFOs absichtlich herausretuschiert wurden und werden, wie er in einem Interview mit der BBC bestätigt. Allerdings gehen McKinnons Aussagen kaum über bereits bekannte Inhalte anderer Verschwörungstheorien hinaus.
Auf der Seite "freegary.org.uk", die sich für das Absitzen der Haft McKinnons in England einsetzt, wurde nun für den 15. Januar eine Pressekonferenz in London angekündigt, bei der auch Gary McKinnon selbst anwesend sein soll. Angekündigt sind des Weiteren Experten für Menschenrechte und Spezialanwälte in Sachen internationale Auslieferungsverfahren. Für besonderes Interesse sorgt auch die
Ankündigung, dass auch der königliche Kronanwalt Keir Starmer anwesend sein wird. Seit dem ersten November 2008 ist Starmer der Vorsitzende des königlichen Crown Prosecution Service, der für die Funktionsfähigkeit, Fairness und Effizienz der britischen Staatsanwaltschaft zuständig ist.
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Re: Gary McKinnon
Weil sich Gary McKinnon in supergeheime Computersysteme der US Regierung und des Militärs eingehackt hatte, um hier nach Informationen über UFOs und Außerirdische zu suchen, droht im nun die Auslieferung an die USA und dort eine bis zu 70-jährige Gefängnisstrafe. Vor dem High Court in London hofft er nun, diese Auslieferung abwenden zu können
London - Einen ersten Antrag hatte der oberste Gerichthof bereits abgelehnt. Sollte auch der aktuelle Antrag nicht durchkommen, will McKinnon vor den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.
Obwohl McKinnon immer wieder betonte, lediglich nach UFO-Informationen gesucht und keine bösen Absichten gehabt zu haben, wirft ihm die US-Regierung vor, dass seine Eingriffe die Computernetze beschädigt hätten, die nach 9/11 kritische Operationen ausführen würden.
Das geheimste von McKinnon gehackte System, war die Naval Air Weapons Station China Lake, eine Anlage die Waffensysteme für das US-Militär entwickelt.
In dem von ihm gehackten Systemen, will er Informationen und Beweise für außerirdische Technologie, eine Liste "mit Namen außerirdischer Offiziere und Schiffe und Güterverkehr", sowie ein Bild eines, wie er sagt "UFOs mit perfekter, glatter Oberfläche" gefunden haben.
Auf Rechnern der NASA gebe es zudem Beweise, dass aus deren Aufnahmen UFOs absichtlich herausretuschiert wurden und werden, wie er in einem interview mit der BBC bestätigt. Allerdings gehen McKinnons Aussagen kaum über bereits bekannte Inhalte anderer Verschwörungstheorien hinaus.
Laut McKinnons seien die Systeme jedoch nicht sonderlich gesichert gewesen. Teilweise seien die angeblich so sensiblen Rechner lediglich mit abgelaufenen Passwörtern geschützt oder gänzlich ohne Passwortschutz abgesichert gewesen. Es habe sich also nicht einmal um wirkliches Computer-Hacking gehandelt.
Quelle: grenzwissenschaft-aktuell.de
London - Einen ersten Antrag hatte der oberste Gerichthof bereits abgelehnt. Sollte auch der aktuelle Antrag nicht durchkommen, will McKinnon vor den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.
Obwohl McKinnon immer wieder betonte, lediglich nach UFO-Informationen gesucht und keine bösen Absichten gehabt zu haben, wirft ihm die US-Regierung vor, dass seine Eingriffe die Computernetze beschädigt hätten, die nach 9/11 kritische Operationen ausführen würden.
Das geheimste von McKinnon gehackte System, war die Naval Air Weapons Station China Lake, eine Anlage die Waffensysteme für das US-Militär entwickelt.
In dem von ihm gehackten Systemen, will er Informationen und Beweise für außerirdische Technologie, eine Liste "mit Namen außerirdischer Offiziere und Schiffe und Güterverkehr", sowie ein Bild eines, wie er sagt "UFOs mit perfekter, glatter Oberfläche" gefunden haben.
Auf Rechnern der NASA gebe es zudem Beweise, dass aus deren Aufnahmen UFOs absichtlich herausretuschiert wurden und werden, wie er in einem interview mit der BBC bestätigt. Allerdings gehen McKinnons Aussagen kaum über bereits bekannte Inhalte anderer Verschwörungstheorien hinaus.
Laut McKinnons seien die Systeme jedoch nicht sonderlich gesichert gewesen. Teilweise seien die angeblich so sensiblen Rechner lediglich mit abgelaufenen Passwörtern geschützt oder gänzlich ohne Passwortschutz abgesichert gewesen. Es habe sich also nicht einmal um wirkliches Computer-Hacking gehandelt.
Quelle: grenzwissenschaft-aktuell.de
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Auslieferung an die USA
Der "Europäische Gerichtshof für Menschenrechte" hat das Gesuch der Verteidigung von Garry McKinnon abgelehnt, dessen Auslieferung an die USA durch die britische Regierung zu unterbinden. Damit verlor McKinnon die letzte Chance, der angedrohten bis zu 70-jährigen Haftstrafe in den USA zu entgehen. Diese werfen dem geständigen Hacker vor, sensible Computersysteme der Nationalen Sicherheit beschädigt zu haben. Er selbst will in den NASA- und Militär rechnen lediglich nach geheimen Beweisen für UFOs und Aliens gesucht und diese sogar gefunden haben
Straßburg/Frankreich - Bei dem Gesuch die Auslieferung an die USA zu verhindern, beriefen sich die Verteidiger McKinnon auf Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, wonach niemand der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden darf.
Grund für die Befürchtung, seine Menschenrechte könnten in den USA verletzt werden, ist die Form der Anklage. Die US-Regierung wirft McKinnon vor, eine terroristische Straftat begangen zu haben,da angeblich sensible System der Nationalen Sicherheit der USA beschädigt wurden. Hierfür drohen ihm in den USA bis zu 70 Jahre Inhaftierung in einem Kriegsgefangenenlager wie [LINK "http://Lexikon.freenet.de/Guant%C3%A1namo-Bucht" ]Guantanamo. Zudem hätte die amerikanische Seite gegenüber den Verteidigern von McKinnon bereits wortwörtlich erklärt, dass man ihn "braten wolle."
Der Antrag auf Aussetzung der Auslieferung wurde vom "Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte" (EGMR) offiziell abgewiesen und McKinnon darüber informiert, dass der Gerichtshof seine Auslieferung nicht verhindern werde.
McKinnon selbst zeigte sich kurz nach der Verkündigung zutiefst verstört über den Entschluss und hat erneut die britische Staatssekretärin Jacqui Smith gebeten, gegen seine Auslieferung zu intervenieren und eine Verurteilung und Haftstrafe im eigenen Land anzustreben. Zudem, so die Anwälte, wurde bei McKinnon erst kürzlich das "Asperger Syndrom", eine Form von Autismus, diagnostiziert - ein weiterer Grund also, für eine Haftstrafe im eigenen Land und somit in der Nähe seiner Familie.
Quelle: grenzwissenschaft-aktuell.de
Straßburg/Frankreich - Bei dem Gesuch die Auslieferung an die USA zu verhindern, beriefen sich die Verteidiger McKinnon auf Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, wonach niemand der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden darf.
Grund für die Befürchtung, seine Menschenrechte könnten in den USA verletzt werden, ist die Form der Anklage. Die US-Regierung wirft McKinnon vor, eine terroristische Straftat begangen zu haben,da angeblich sensible System der Nationalen Sicherheit der USA beschädigt wurden. Hierfür drohen ihm in den USA bis zu 70 Jahre Inhaftierung in einem Kriegsgefangenenlager wie [LINK "http://Lexikon.freenet.de/Guant%C3%A1namo-Bucht" ]Guantanamo. Zudem hätte die amerikanische Seite gegenüber den Verteidigern von McKinnon bereits wortwörtlich erklärt, dass man ihn "braten wolle."
Der Antrag auf Aussetzung der Auslieferung wurde vom "Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte" (EGMR) offiziell abgewiesen und McKinnon darüber informiert, dass der Gerichtshof seine Auslieferung nicht verhindern werde.
McKinnon selbst zeigte sich kurz nach der Verkündigung zutiefst verstört über den Entschluss und hat erneut die britische Staatssekretärin Jacqui Smith gebeten, gegen seine Auslieferung zu intervenieren und eine Verurteilung und Haftstrafe im eigenen Land anzustreben. Zudem, so die Anwälte, wurde bei McKinnon erst kürzlich das "Asperger Syndrom", eine Form von Autismus, diagnostiziert - ein weiterer Grund also, für eine Haftstrafe im eigenen Land und somit in der Nähe seiner Familie.
Quelle: grenzwissenschaft-aktuell.de
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Aufschub für UFO-Hacker
Weil er sich bei der Suche nach geheimen UFO-Beweisen in Computer des US-Militärs und der NASA gehackt und hier angeblichen erheblichen Schaden verursacht hatte, soll Gary McKinnon (42) an die USA ausgeliefert werden, wo ihm bis zu 70 Jahr Haft drohen. Diesen Schritt hat der "Europäische Gerichtshof für Menschenrechte" jetzt bis zum 28. August aufgeschoben
London/ England - Nachdem auch die oberste britische Entscheidungsinstanz, das "House of Lords", McKinnons Einspruch gegen die Auslieferung erst kürzlich abgelehnt hatte, hatten seine Anwälte angekündigt, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen. Hier wurde die Auslieferung nun vorerst bis zum 28. August aufgeschoben.
In einer Erklärung von McKinnons Anwälten erklärten diese, der Gerichtshof habe eine "einstweilige Aufhebung" der Auslieferung bis zum 28. August erlassen, um zuvor seinen Antrag anzuhören.
McKinnons Verteidigung will vor Gericht belegen,dass ihm bei einer Auslieferung an die USA eine Inhaftierung in einem US-amerikanischen Kriegsgefangenenlager nach dem Vorbild von Guantanamo und somit die Verletzung seiner Menschenrechte drohe. Grund hierfür sei unter anderem die Aussage amerikanischer Behörden, die US-Regierung wolle den Hacker "braten sehen".
McKinnon , so die Anschuldigung der USA, sei 2001 in 97 Computer des Pentagon und der NASA eingedrungen, habe hier Vorgänge beschädigt, die nach "9/11" kritische Operationen ausführen sollten. Den Sachschaden beziffern die USA auf rund 700.000 Euro.
McKinnon hingegen behauptet, die Systeme seien gar nicht erst sonderlich gesichert gewesen. Teilweise seien die angeblich so sensiblen Rechner lediglich mit abgelaufenen Passwörtern geschützt oder gänzlich ohne Passwortschutz abgesichert gewesen. Es habe sich also nicht einmal um wirkliches Computer-Hacking gehandelt. Nie habe er terroristische Absichten verfolgt und stehe derartigen Ansichten auch nicht nahe.
In dem von ihm gehackten Systemen, will er Informationen und Beweise für außerirdische Technologie, eine Liste "mit Namen außerirdischer Offiziere und Schiffe und Güterverkehr", sowie ein Bild eines, wie er sagt "UFOs mit perfekter, glatter Oberfläche" gefunden haben.
Auf Rechnern der NASA gebe es zudem Beweise, dass aus deren Aufnahmen UFOs absichtlich herausretuschiert wurden und werden, wie er in einem interview mit der BBC bestätigt. Allerdings gehen McKinnons Aussagen kaum über bereits bekannte Inhalte anderer Verschwörungstheorien hinaus.
Quelle: grenzwissenschaft-aktuell.de
London/ England - Nachdem auch die oberste britische Entscheidungsinstanz, das "House of Lords", McKinnons Einspruch gegen die Auslieferung erst kürzlich abgelehnt hatte, hatten seine Anwälte angekündigt, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen. Hier wurde die Auslieferung nun vorerst bis zum 28. August aufgeschoben.
In einer Erklärung von McKinnons Anwälten erklärten diese, der Gerichtshof habe eine "einstweilige Aufhebung" der Auslieferung bis zum 28. August erlassen, um zuvor seinen Antrag anzuhören.
McKinnons Verteidigung will vor Gericht belegen,dass ihm bei einer Auslieferung an die USA eine Inhaftierung in einem US-amerikanischen Kriegsgefangenenlager nach dem Vorbild von Guantanamo und somit die Verletzung seiner Menschenrechte drohe. Grund hierfür sei unter anderem die Aussage amerikanischer Behörden, die US-Regierung wolle den Hacker "braten sehen".
McKinnon , so die Anschuldigung der USA, sei 2001 in 97 Computer des Pentagon und der NASA eingedrungen, habe hier Vorgänge beschädigt, die nach "9/11" kritische Operationen ausführen sollten. Den Sachschaden beziffern die USA auf rund 700.000 Euro.
McKinnon hingegen behauptet, die Systeme seien gar nicht erst sonderlich gesichert gewesen. Teilweise seien die angeblich so sensiblen Rechner lediglich mit abgelaufenen Passwörtern geschützt oder gänzlich ohne Passwortschutz abgesichert gewesen. Es habe sich also nicht einmal um wirkliches Computer-Hacking gehandelt. Nie habe er terroristische Absichten verfolgt und stehe derartigen Ansichten auch nicht nahe.
In dem von ihm gehackten Systemen, will er Informationen und Beweise für außerirdische Technologie, eine Liste "mit Namen außerirdischer Offiziere und Schiffe und Güterverkehr", sowie ein Bild eines, wie er sagt "UFOs mit perfekter, glatter Oberfläche" gefunden haben.
Auf Rechnern der NASA gebe es zudem Beweise, dass aus deren Aufnahmen UFOs absichtlich herausretuschiert wurden und werden, wie er in einem interview mit der BBC bestätigt. Allerdings gehen McKinnons Aussagen kaum über bereits bekannte Inhalte anderer Verschwörungstheorien hinaus.
Quelle: grenzwissenschaft-aktuell.de
Das Leben besteht nicht aus den Momenten, in denen wir atmen,
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US-Ankläger: McKinnon erwartet "keine Gnade"
London/ England - Die US-amerikanischen Behörden haben erneut auf die Auslieferung des sogenannten "UFO-Hackers" Gary McKinnon gedrängt, der 2001 dabei erwischt wurde, sich auf der Suche nach UFO-Beweisen in 97 Computer von NASA und Pentagon gehackt zu haben. Zudem machten die US-Ankläger deutlich, dass den 43-jährigen Briten, in den USA keine Gnade erwarte und sein Fall rigoros verhandelt werde. Die Vorerst letzte juristsiche Entscheidung im Fall McKinnon soll indes am kommenden Freitag verkündet werden
Wie der Londoner "Sunday Telegraph" berichtet, seien die USA aufgrund fortwährender internationaler Hacker-Angriffe mehr als zuvor entschlossen, entsprechende Vergehen energisch zu verhandeln und zitiert einen verantwortlichen US-Offizier des Pentagon mit den Worten: "Es ist die Politik der USA derartige Angriffe so hart wie möglich zu bekämpfen. Als Folge von McKinnons Vorgehen haben unsere Systeme schwere Schäden erlitten und wir haben hierbei viel Zeit und Geld verloren."
Es habe sich nicht um einen harmlosen Zwischenfall gehandelt, so der verantwortliche Offizier weiter: "Er hat der NASA und dem Militär schwere und absichtliche Schäden verursacht und dabei dumme anti-amerikanische Botschaften hinterlassen. Alles das sind schwerwiegende Bewiese dafür, dass hier jemand ernsthafte Angriffe auf US-Computersysteme durchgeführt hat." Auch offizielle Geheimdienstmitarbeiter bestätigen diese Einschätzung gegenüber dem Telegraph. Diesen Vorwürfen entgegnet McKinnons Verteidigung, die Systeme seien gar nicht erst sonderlich gesichert gewesen. Teilweise seien die angeblich so sensiblen Rechner lediglich mit abgelaufenen Passwörtern geschützt oder gänzlich ohne Passwortschutz abgesichert gewesen. Es habe sich also nicht einmal um wirkliches Computer-Hacking gehandelt. Nie habe Gary terroristische Absichten verfolgt und stehe derartigen Ansichten auch nicht nahe.
Gerade auch vor dem Hintergrund, dass der geständige McKinnon am Asperger-Syndrom (einer Form von Autismus) leidet, bemühen sich Garys Angehörige und Anwälte schon seit Jahren, eine Auslieferung an die USA zu verhindern und ringen um eine Anklage und Verbüßung der Haftstrafe in England. In den USA drohen dem UFO-Hacker bis zu 97 Jahren Haft, möglicherweise sogar in einem Hochsicherheitsgefängnis (Supermax) oder gar in einem Kriegsgefangenenlager, da die Anklage McKinnons sich auch auf den Vorwurf des Terrorismus bzw. der Schwächung der Nationalen Sicherheit beziehen könnte.
Auch befürchten McKinnons Verteidiger, an ihrem Mandanten solle in den USA ein juristisches Exempel statuiert werden, in dem er weit über das geforderte Strafmaß verurteilt werden könnte. Entsprechende Andeutungen sollen von US-Seite bereits hinter vorgehaltener Hand gemacht worden sein, wenn ein US-Offizieller mit den Worten "Wir wollen ihn schmoren sehen", zitiert wird. Auch der Umstand, dass McKinnon in den USA gezielt vor ein Gericht im Bundesstaat Virginia gestellt werden soll, wird von Beobachtern als deutliches Zeichen in diese Richtung verstanden - gelten die dortigen Richter doch als besonders streng und staatskonservativ. Die US-Seite verneint derartige Vorwürfe hingegen und hat der britischen Regierung bereits zugesagt, McKinnon werde "gemäß seinem gesundheitlichen und psychologischen Zustand bestens versorgt".
Während McKinnons Angehörige, Psychologen und Ärzte befürchten, dass Gary eine entsprechend harte Haftstrafe nicht ohne gesundheitliche und psychische Schäden übersteht, wird der Fall McKinnon im britischen Königreich mehr und mehr zu einem internationalen Politikum. Nicht zuletzt da die Affäre schwerwiegende Ungleichheiten in den Auslieferungsabkommen zwischen den USA und Großbritannien in Bewusstsein der Öffentlichkeit katapultierte, wenn etwa die USA innerhalb dieser Vereinbarungen über deutlich mehr Rechte als die britische Seite verfügen. Dennoch scheiterte erst kürzlich eine Abstimmung eggen McKinnons Auslieferung sogar vor dem britischen Parlament.
Nach zahlreichen erfolglosen juristischen Bemühungen, bis hin zum europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, wurde nun für kommenden Freitag die letzte Entscheidung des britischen High Courts im Fall McKinnon angekündigt. Wenn auch hier keine Einwände gegen dessen Auslieferung ausgesprochen werden, steht dieser kaum mehr eine juristische Hürde im Weg. Dennoch planen McKinnons Verteidiger schon jetzt, in einem solchen Fall auch noch das britische Oberhaus "House of Lords" und erneut den europäischen Gerichtshof anzurufen.
Hintergrund:
McKinnon , so die Anschuldigung der USA, sei 2001 in 97 Computer des Pentagon und der NASA eingedrungen, habe hier Vorgänge beschädigt, die nach "9/11" kritische Operationen ausführen sollten. Den Sachschaden beziffern die USA auf rund 700.000 Euro.
McKinnon hingegen behauptet, die Systeme seien gar nicht erst sonderlich gesichert gewesen. Teilweise seien die angeblich so sensiblen Rechner lediglich mit abgelaufenen Passwörtern geschützt oder gänzlich ohne Passwortschutz abgesichert gewesen. Es habe sich also nicht einmal um wirkliches Computer-Hacking gehandelt. Nie habe er terroristische Absichten verfolgt und stehe derartigen Ansichten auch nicht nahe.
In dem von ihm gehackten Systemen, will er Informationen und Beweise für außerirdische Technologie, eine Liste "mit Namen außerirdischer Offiziere, Schiffe und Güterverkehr", sowie ein Bild eines "UFOs mit perfekter, glatter Oberfläche" gefunden haben.
Auf Rechnern der NASA gebe es zudem Beweise, dass aus deren Aufnahmen UFOs absichtlich herausretuschiert wurden und werden, wie er in einem Interview mit der BBC bestätigt. Allerdings gehen McKinnons Aussagen kaum über bereits bekannte Inhalte anderer Verschwörungstheorien hinaus
freenet.de
Wie der Londoner "Sunday Telegraph" berichtet, seien die USA aufgrund fortwährender internationaler Hacker-Angriffe mehr als zuvor entschlossen, entsprechende Vergehen energisch zu verhandeln und zitiert einen verantwortlichen US-Offizier des Pentagon mit den Worten: "Es ist die Politik der USA derartige Angriffe so hart wie möglich zu bekämpfen. Als Folge von McKinnons Vorgehen haben unsere Systeme schwere Schäden erlitten und wir haben hierbei viel Zeit und Geld verloren."
Es habe sich nicht um einen harmlosen Zwischenfall gehandelt, so der verantwortliche Offizier weiter: "Er hat der NASA und dem Militär schwere und absichtliche Schäden verursacht und dabei dumme anti-amerikanische Botschaften hinterlassen. Alles das sind schwerwiegende Bewiese dafür, dass hier jemand ernsthafte Angriffe auf US-Computersysteme durchgeführt hat." Auch offizielle Geheimdienstmitarbeiter bestätigen diese Einschätzung gegenüber dem Telegraph. Diesen Vorwürfen entgegnet McKinnons Verteidigung, die Systeme seien gar nicht erst sonderlich gesichert gewesen. Teilweise seien die angeblich so sensiblen Rechner lediglich mit abgelaufenen Passwörtern geschützt oder gänzlich ohne Passwortschutz abgesichert gewesen. Es habe sich also nicht einmal um wirkliches Computer-Hacking gehandelt. Nie habe Gary terroristische Absichten verfolgt und stehe derartigen Ansichten auch nicht nahe.
Gerade auch vor dem Hintergrund, dass der geständige McKinnon am Asperger-Syndrom (einer Form von Autismus) leidet, bemühen sich Garys Angehörige und Anwälte schon seit Jahren, eine Auslieferung an die USA zu verhindern und ringen um eine Anklage und Verbüßung der Haftstrafe in England. In den USA drohen dem UFO-Hacker bis zu 97 Jahren Haft, möglicherweise sogar in einem Hochsicherheitsgefängnis (Supermax) oder gar in einem Kriegsgefangenenlager, da die Anklage McKinnons sich auch auf den Vorwurf des Terrorismus bzw. der Schwächung der Nationalen Sicherheit beziehen könnte.
Auch befürchten McKinnons Verteidiger, an ihrem Mandanten solle in den USA ein juristisches Exempel statuiert werden, in dem er weit über das geforderte Strafmaß verurteilt werden könnte. Entsprechende Andeutungen sollen von US-Seite bereits hinter vorgehaltener Hand gemacht worden sein, wenn ein US-Offizieller mit den Worten "Wir wollen ihn schmoren sehen", zitiert wird. Auch der Umstand, dass McKinnon in den USA gezielt vor ein Gericht im Bundesstaat Virginia gestellt werden soll, wird von Beobachtern als deutliches Zeichen in diese Richtung verstanden - gelten die dortigen Richter doch als besonders streng und staatskonservativ. Die US-Seite verneint derartige Vorwürfe hingegen und hat der britischen Regierung bereits zugesagt, McKinnon werde "gemäß seinem gesundheitlichen und psychologischen Zustand bestens versorgt".
Während McKinnons Angehörige, Psychologen und Ärzte befürchten, dass Gary eine entsprechend harte Haftstrafe nicht ohne gesundheitliche und psychische Schäden übersteht, wird der Fall McKinnon im britischen Königreich mehr und mehr zu einem internationalen Politikum. Nicht zuletzt da die Affäre schwerwiegende Ungleichheiten in den Auslieferungsabkommen zwischen den USA und Großbritannien in Bewusstsein der Öffentlichkeit katapultierte, wenn etwa die USA innerhalb dieser Vereinbarungen über deutlich mehr Rechte als die britische Seite verfügen. Dennoch scheiterte erst kürzlich eine Abstimmung eggen McKinnons Auslieferung sogar vor dem britischen Parlament.
Nach zahlreichen erfolglosen juristischen Bemühungen, bis hin zum europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, wurde nun für kommenden Freitag die letzte Entscheidung des britischen High Courts im Fall McKinnon angekündigt. Wenn auch hier keine Einwände gegen dessen Auslieferung ausgesprochen werden, steht dieser kaum mehr eine juristische Hürde im Weg. Dennoch planen McKinnons Verteidiger schon jetzt, in einem solchen Fall auch noch das britische Oberhaus "House of Lords" und erneut den europäischen Gerichtshof anzurufen.
Hintergrund:
McKinnon , so die Anschuldigung der USA, sei 2001 in 97 Computer des Pentagon und der NASA eingedrungen, habe hier Vorgänge beschädigt, die nach "9/11" kritische Operationen ausführen sollten. Den Sachschaden beziffern die USA auf rund 700.000 Euro.
McKinnon hingegen behauptet, die Systeme seien gar nicht erst sonderlich gesichert gewesen. Teilweise seien die angeblich so sensiblen Rechner lediglich mit abgelaufenen Passwörtern geschützt oder gänzlich ohne Passwortschutz abgesichert gewesen. Es habe sich also nicht einmal um wirkliches Computer-Hacking gehandelt. Nie habe er terroristische Absichten verfolgt und stehe derartigen Ansichten auch nicht nahe.
In dem von ihm gehackten Systemen, will er Informationen und Beweise für außerirdische Technologie, eine Liste "mit Namen außerirdischer Offiziere, Schiffe und Güterverkehr", sowie ein Bild eines "UFOs mit perfekter, glatter Oberfläche" gefunden haben.
Auf Rechnern der NASA gebe es zudem Beweise, dass aus deren Aufnahmen UFOs absichtlich herausretuschiert wurden und werden, wie er in einem Interview mit der BBC bestätigt. Allerdings gehen McKinnons Aussagen kaum über bereits bekannte Inhalte anderer Verschwörungstheorien hinaus
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UFO-Hacker: Letzte Niederlage vor Gericht
London/ England - Der geständige Hacker Gary McKinnon hat nun auch die letzten Bemühungen seiner Verteidigung vor einem britischen Gericht verloren, seine Auslieferung an die USA zu unterbinden und ihn statt dessen vor einem britischem Gericht den Prozess zu machen und im Falle einer Verurteilung die Strafe in England absitzen zu lassen. Nun suchen britische Politiker Zugeständnisse der US-amerikanischen Seite, was die Behandlung des 43-jährigen anbetrifft
Die Richter am obersten britischen Gerichts sahen keine Veranlassung dafür, dem Auslieferungsgesuch der Amerikaner zu widersprechen und somit früher Entscheidungen aufzuheben. Bei den Straftaten die McKinnon zur Last gelegt werden, handele es sich um schwerwiegende Anschuldigungen und obwohl McKinnons widerrechtliche Zugriffe auf die Computersysteme von NASA und US-Verteidigungsministerium von britischem Boden aus verübt wurden, sei der angebliche Schaden an den Systeme in den USA entstanden und die Hacker-Angriffe seien auch gezielt gegen diese Systeme in den USA gerichtete gewesen. Damit stützten nun auch die Richter des High Court frühere richterliche Entscheidungen, wodurch einer baldigen Auslieferung juristisch betrachtet also nichts mehr im Weg steht.
Auch jene Politiker, die eine solche Auslieferung noch verhindern können, scheuen sich offenbar vor einem derartigen Schritt. So zitiert die BBC den derzeitigen Innenminister Alan Johnson mit den Worten, dass es gegen das Gesetz verstoße, wenn der zuständige Minister Einspruch gegen die Auslieferung erheben würde, obwohl das britische Recht durchaus derartige Einwände in Ausnahmefällen ermöglicht.
Zuvor hatten zahlreiche Abgeordnete des britischen Unterhauses selbst hier eine Abstimmung zugunsten von McKinnon verloren, obwohl gerade der Fall des "UFO-Hackers" ein erhebliches Ungleichgewicht in den im Auslieferungsabkommen zwischen den USA und Großbritannien festgelegten Rechten und Pflichten zu Ungunsten des Königreiches offenbarte.
Nun bemühen sich zahlreiche Politiker darum, von den USA eine Zusage zu erhalten, dass im Falle der erwarteten Verurteilung McKinnons, dieser die ihm zugedachte Haft in einem britischen Gefängnis absitzen darf. Zumindest eine, dem mentalen und physischen Gesundheitszustand McKinnons, der am Asperger-Syndrom (einer Form von Autismus) leidet, gerecht werdende Behandlung McKinnons soll die US-Seite bereits zugesichert haben. Was dies genau bedeutet, ist bislang noch unklar.
In einer gemeinsamen Petition haben sich derzeit 40 Mitglieder des britischen Parlaments direkt an US-Präsident Obama gewandt, und diesen darin aufgefordert, der langwierigen Angelegenheit durch eine Begnadigung McKinnons der "beschämenden Affäre endlich ein Ende zu setzten". Auch die Mutter der Angeklagten hat sich in einem Bittbrief direkt an Obama gewandt. Eine Reaktion des US-Präsidenten steht derweil noch aus.
McKinnons Verteidigung sucht derweil nach weiteren Wegen, gegen die richterlichen Entscheidungen und somit gegen die Auslieferung erfolgreich Einspruch zu erheben
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Die Richter am obersten britischen Gerichts sahen keine Veranlassung dafür, dem Auslieferungsgesuch der Amerikaner zu widersprechen und somit früher Entscheidungen aufzuheben. Bei den Straftaten die McKinnon zur Last gelegt werden, handele es sich um schwerwiegende Anschuldigungen und obwohl McKinnons widerrechtliche Zugriffe auf die Computersysteme von NASA und US-Verteidigungsministerium von britischem Boden aus verübt wurden, sei der angebliche Schaden an den Systeme in den USA entstanden und die Hacker-Angriffe seien auch gezielt gegen diese Systeme in den USA gerichtete gewesen. Damit stützten nun auch die Richter des High Court frühere richterliche Entscheidungen, wodurch einer baldigen Auslieferung juristisch betrachtet also nichts mehr im Weg steht.
Auch jene Politiker, die eine solche Auslieferung noch verhindern können, scheuen sich offenbar vor einem derartigen Schritt. So zitiert die BBC den derzeitigen Innenminister Alan Johnson mit den Worten, dass es gegen das Gesetz verstoße, wenn der zuständige Minister Einspruch gegen die Auslieferung erheben würde, obwohl das britische Recht durchaus derartige Einwände in Ausnahmefällen ermöglicht.
Zuvor hatten zahlreiche Abgeordnete des britischen Unterhauses selbst hier eine Abstimmung zugunsten von McKinnon verloren, obwohl gerade der Fall des "UFO-Hackers" ein erhebliches Ungleichgewicht in den im Auslieferungsabkommen zwischen den USA und Großbritannien festgelegten Rechten und Pflichten zu Ungunsten des Königreiches offenbarte.
Nun bemühen sich zahlreiche Politiker darum, von den USA eine Zusage zu erhalten, dass im Falle der erwarteten Verurteilung McKinnons, dieser die ihm zugedachte Haft in einem britischen Gefängnis absitzen darf. Zumindest eine, dem mentalen und physischen Gesundheitszustand McKinnons, der am Asperger-Syndrom (einer Form von Autismus) leidet, gerecht werdende Behandlung McKinnons soll die US-Seite bereits zugesichert haben. Was dies genau bedeutet, ist bislang noch unklar.
In einer gemeinsamen Petition haben sich derzeit 40 Mitglieder des britischen Parlaments direkt an US-Präsident Obama gewandt, und diesen darin aufgefordert, der langwierigen Angelegenheit durch eine Begnadigung McKinnons der "beschämenden Affäre endlich ein Ende zu setzten". Auch die Mutter der Angeklagten hat sich in einem Bittbrief direkt an Obama gewandt. Eine Reaktion des US-Präsidenten steht derweil noch aus.
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UFO-Hacker: Innenminister weist Parlamentarier ab
London/ England - Wie versprochen, so hat der britische Parlamentsabgeordnete Michael Meacher auf seinem Blog umgehend über das Ergebnis der Besprechungen einer Parlaments-Delegation mit dem britischen Innenminister Alan Johnson berichtet, in dem die Politiker den Minister aufgefordert hatten, gegen die Auslieferung des sogenannten "UFO-Hackers", Garry McKinnon, zu intervenieren (wir berichteten).
Gemeinsam mit den Abgeordneten David Davies und Chris Huhne traf Meacher nicht nur mit dem Innenminister Alan Johnson, sondern auch mit dessen juristischen Beratern zusammen. Das Trio forderte den Minister auf, die von den USA geforderte Auslieferung McKinnons zu stoppen und stattdessen ein Verfahren vor einem britischen Gericht anzustrengen. Hinzu informierten sie Johnson darüber dass er, trotz voriger gegenteiliger Aussagen von Experten, in seiner Position durchaus die politische Macht zu einem solchen Schritt habe, wenn zu befürchten sei, dass die Menschenrechte des Angeklagten durch einen solchen Schritt eingeschränkt und verletzt werden könnten.
"Er jedoch stellte klar, dass nach all den gerichtlichen Entscheidungen der vergangenen sieben Jahre (die alle gegen McKinnon ausgefallen waren) eine Intervention seinerseits extrem schwierig und eingeschränkt wäre", erläutert Meacher in seinem Bericht auf "MichaelMeacher.info". Zudem würde eine Intervention im Fall McKinnons auch andere Verfahren, etwa gegen den Terroristen Abu Hamza, erschweren.
Der Innenminister habe weiterhin erklärt, dass er laut Artikel 3 der Menschenrechtskonvention lediglich intervenieren könnte, wenn der Angeklagte nachweislich schwerste Misshandlungen, eine weitere Auslieferung in ein Drittland zu befürchten habe oder er aber für weitere Strafhandlungen angeklagt werden würde.
"Während die beiden letzten Punkte im Falle McKinnon eindeutig nicht anwendbar sind, wies ich jedoch auf den Umstand hin, dass er (Johnson) regelrecht dazu verpflichtet sei, zu intervenieren, wenn das Risiko – wenn auch nicht das einer Exekution - dann doch einer Misshandlung des Angeklagten bestünde. In diesem Punkt stimmten mir auch die Juristen des Innenministeriums zu", so Meacher.
Tatsächlich gäbe es ein solches reales Risiko für McKinnon, da die US-Unterhändler dem 42-Jährigen bereits zu Beginn ihrer Bemühungen mit erschwerten und verlängerten Haftbedingungen angedroht hatten, sollte er sich ihren Auslieferungsbemühungen widersetzten.
Auch habe sich Johnson sehr beunruhigt über die unausgewogene Gestaltung des Auslieferungsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und den USA von 2003 geäußert, die deutlich zu Ungunsten britischer Bürger und den Rechten der britischen Regierung ausfalle.
"Wir haben darauf hingewiesen, dass das Abkommen den USA Rechte einräumt, die es dem Vereinigten Königreich verweigert und dass es schon bizarr sei, wenn die gleichen Regeln sowohl auf nachweisliche Terroristen als auch auf einen offensichtlich fehlgeleiteten und unschuldigen jungen Mann angewendet werden würden." Hier, so Meacher, sei eine umsichtigere Vorgehensweise gefordert.
Auch versäume das Abkommen Großbritannien die gleichen Rechte einzuräumen, wie sie in ähnlichen Vereinbarungen von Seiten der USA beispielsweise gegenüber niederländischen Staatsbürgern Anwendung finden, wenn deren Staatsbürger bei Anklage zwar in den USA angeklagt und verurteilt werden dürfen, zur Haftstrafe selbst jedoch wieder in ihr Heimatland zurück überstellt werden.
"Abschließend haben wir den Innenminister darum gebeten, hinter den Kulissen mit seinen US-Kollegen eine praktische und vernünftige Lösung für den Fall zu finden, der in der britischen Öffentlichkeit für immer mehr Unverständnis und Unruhe sorgt." Johnson habe diese Bitte zur jetzigen Zeit jedoch abgelehnt.
Trotz dieses Dämpfers verwiesen die Politiker um Meacher darauf, dass der Fall McKinnon wohl noch eine geraume Zeit in Anspruch nehmen werde und erneute Anrufe, etwa des britischen Supreme Court oder des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, denkbar wären. Der nächste Schritt der Delegierten sei nun, so Meacher, die Problematik in einem Treffen mit dem US-amerikanischen Botschafter zur Sprache zu bringen.
Quelle: grenzwissenschaft-aktuell.de
Gemeinsam mit den Abgeordneten David Davies und Chris Huhne traf Meacher nicht nur mit dem Innenminister Alan Johnson, sondern auch mit dessen juristischen Beratern zusammen. Das Trio forderte den Minister auf, die von den USA geforderte Auslieferung McKinnons zu stoppen und stattdessen ein Verfahren vor einem britischen Gericht anzustrengen. Hinzu informierten sie Johnson darüber dass er, trotz voriger gegenteiliger Aussagen von Experten, in seiner Position durchaus die politische Macht zu einem solchen Schritt habe, wenn zu befürchten sei, dass die Menschenrechte des Angeklagten durch einen solchen Schritt eingeschränkt und verletzt werden könnten.
"Er jedoch stellte klar, dass nach all den gerichtlichen Entscheidungen der vergangenen sieben Jahre (die alle gegen McKinnon ausgefallen waren) eine Intervention seinerseits extrem schwierig und eingeschränkt wäre", erläutert Meacher in seinem Bericht auf "MichaelMeacher.info". Zudem würde eine Intervention im Fall McKinnons auch andere Verfahren, etwa gegen den Terroristen Abu Hamza, erschweren.
Der Innenminister habe weiterhin erklärt, dass er laut Artikel 3 der Menschenrechtskonvention lediglich intervenieren könnte, wenn der Angeklagte nachweislich schwerste Misshandlungen, eine weitere Auslieferung in ein Drittland zu befürchten habe oder er aber für weitere Strafhandlungen angeklagt werden würde.
"Während die beiden letzten Punkte im Falle McKinnon eindeutig nicht anwendbar sind, wies ich jedoch auf den Umstand hin, dass er (Johnson) regelrecht dazu verpflichtet sei, zu intervenieren, wenn das Risiko – wenn auch nicht das einer Exekution - dann doch einer Misshandlung des Angeklagten bestünde. In diesem Punkt stimmten mir auch die Juristen des Innenministeriums zu", so Meacher.
Tatsächlich gäbe es ein solches reales Risiko für McKinnon, da die US-Unterhändler dem 42-Jährigen bereits zu Beginn ihrer Bemühungen mit erschwerten und verlängerten Haftbedingungen angedroht hatten, sollte er sich ihren Auslieferungsbemühungen widersetzten.
Auch habe sich Johnson sehr beunruhigt über die unausgewogene Gestaltung des Auslieferungsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und den USA von 2003 geäußert, die deutlich zu Ungunsten britischer Bürger und den Rechten der britischen Regierung ausfalle.
"Wir haben darauf hingewiesen, dass das Abkommen den USA Rechte einräumt, die es dem Vereinigten Königreich verweigert und dass es schon bizarr sei, wenn die gleichen Regeln sowohl auf nachweisliche Terroristen als auch auf einen offensichtlich fehlgeleiteten und unschuldigen jungen Mann angewendet werden würden." Hier, so Meacher, sei eine umsichtigere Vorgehensweise gefordert.
Auch versäume das Abkommen Großbritannien die gleichen Rechte einzuräumen, wie sie in ähnlichen Vereinbarungen von Seiten der USA beispielsweise gegenüber niederländischen Staatsbürgern Anwendung finden, wenn deren Staatsbürger bei Anklage zwar in den USA angeklagt und verurteilt werden dürfen, zur Haftstrafe selbst jedoch wieder in ihr Heimatland zurück überstellt werden.
"Abschließend haben wir den Innenminister darum gebeten, hinter den Kulissen mit seinen US-Kollegen eine praktische und vernünftige Lösung für den Fall zu finden, der in der britischen Öffentlichkeit für immer mehr Unverständnis und Unruhe sorgt." Johnson habe diese Bitte zur jetzigen Zeit jedoch abgelehnt.
Trotz dieses Dämpfers verwiesen die Politiker um Meacher darauf, dass der Fall McKinnon wohl noch eine geraume Zeit in Anspruch nehmen werde und erneute Anrufe, etwa des britischen Supreme Court oder des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, denkbar wären. Der nächste Schritt der Delegierten sei nun, so Meacher, die Problematik in einem Treffen mit dem US-amerikanischen Botschafter zur Sprache zu bringen.
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- Manu
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Kein Berufungsverfahren für UFO-Hacker
London/ England - In einer der wohl letzten juristischen Bemühungen vor britischen Gerichten gegen die von den USA beantragte Auslieferung des britischen "UFO-Hackers" Gary McKinnon hat der Supreme Court, das oberste Gericht Großbritanniens, nun eine Entscheidung getroffen und darin McKinnon ein Berufungsverfahren gegen die bereits getroffene Auslieferungsentscheidung der britischen Regierungsbehörden abgelehnt
Ziel der Bemühungen der Verteidigung des geständigen Computerhackers war es, die Auslieferung an die USA, wo McKinnon bis zu 72 Jahre Haft in einem Hochsicherheitsgefängnis oder gar in einem Kriegsgefangenenlager drohen, zu stoppen, eine Verfahren vor einem britischen Gericht und auch das Absitzen der zu erwartenden Haft in einem britischen Gefängnis anzustreben.
Die britische Medien nun berichten, habe der Supreme Court ein Berufungsverfahren abgelehnt, da der Fall keine öffentliche juristische Wichtigkeit" aufzeige, wie sie für eine entsprechende Wiederaufnahmen des Verfahrens notwendig wäre. Auch erklärten die Richter, dass es keinen Anlass zu der Annahme gäbe, dass McKinnon in den USA eine Einschränkung seiner Menschenrechte- und würde drohe.
Obwohl mit dieser Entscheidung die juristischen Möglichkeiten auf britischem Boden ausgeschöpft sind, wollen McKinnons Verteidiger nun erneut vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassbourg ziehen - auch hier wurde bereits einer früheren Klage widersprochen (wir berichteten). Doch auch hier räumen Experten den Forderungen der Verteidigung nur wenig Chancen ein.
Eines der Hauptprobleme in einem Auslieferungsverfahren, einer Anklage in den USA und die zu erwartende hohe Haftstrafe sehen allerdings auch Experten in der Tatsache, dass McKinnon am Asperger Syndrom, einer Form von Autismus, leidet. McKinnon könne deswegen durchaus zumindest schädliche wenn nicht sogar lebensgefährliche psychologische Einschränkungen erfahren.
Zuvor hatte sich der Fall McKinnon mehr und mehr zu einem internationalen Politikum entwickelt, offenbarte er doch drastische Unausgewogenheiten in den Auslieferungsabkommen zwischen Großbritannien und den USA zu Ungunsten des Vereinigten Königreiches (wir berichteten).
Auch Menschenrechtsorganisationen zeigen sich besorgt über die Handhabung McKinnons und werfen der britischen Regierung Unterwürfigkeit gegenüber den USA vor. Auch hier streicht man heraus, dass es nicht um einen willkürlichen Freispruch McKinnons, sondern um die Forderung eines Gerichtsverfahrens und Haft in England gehe.
Hintergrund:
Auf der Suche nach geheimen Dokumenten und Beweisen für UFOs und Außerirdische, ist der Brite in rund 90 militärische, Regierungs- und NASA-Computer eingedrungen und habe diese dabei - so die Anklage - beschädigt. Das geheimste von McKinnon gehackte System, war die "Naval Air Weapons Station China Lake", eine Anlage die Waffensysteme für das US-Militär entwickelt.
In den von McKinnon gehackten Systemen, will er Informationen und Beweise für außerirdische Technologie, eine Liste "mit Namen außerirdischer Offiziere und Schiffe und Güterverkehr", sowie ein Bild eines, wie er sagt "UFOs mit perfekter, glatter Oberfläche" gefunden haben.
Auf Rechnern der NASA gebe es zudem Beweise, dass aus deren Aufnahmen UFOs absichtlich herausretuschiert wurden und werden, wie er in einem interview mit der BBC bestätigt. Allerdings gehen McKinnons Aussagen kaum über bereits bekannte Inhalte anderer Verschwörungstheorien hinaus.
Laut McKinnon seien die Systeme jedoch nicht sonderlich gesichert gewesen. Teilweise seien die angeblich so sensiblen Rechner lediglich mit abgelaufenen Passwörtern geschützt oder gänzlich ohne Passwortschutz abgesichert gewesen. Es habe sich also nicht einmal um wirkliches Computer-Hacking gehandelt.
Quelle: grenzwissenschaft-aktuell.de
Ziel der Bemühungen der Verteidigung des geständigen Computerhackers war es, die Auslieferung an die USA, wo McKinnon bis zu 72 Jahre Haft in einem Hochsicherheitsgefängnis oder gar in einem Kriegsgefangenenlager drohen, zu stoppen, eine Verfahren vor einem britischen Gericht und auch das Absitzen der zu erwartenden Haft in einem britischen Gefängnis anzustreben.
Die britische Medien nun berichten, habe der Supreme Court ein Berufungsverfahren abgelehnt, da der Fall keine öffentliche juristische Wichtigkeit" aufzeige, wie sie für eine entsprechende Wiederaufnahmen des Verfahrens notwendig wäre. Auch erklärten die Richter, dass es keinen Anlass zu der Annahme gäbe, dass McKinnon in den USA eine Einschränkung seiner Menschenrechte- und würde drohe.
Obwohl mit dieser Entscheidung die juristischen Möglichkeiten auf britischem Boden ausgeschöpft sind, wollen McKinnons Verteidiger nun erneut vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassbourg ziehen - auch hier wurde bereits einer früheren Klage widersprochen (wir berichteten). Doch auch hier räumen Experten den Forderungen der Verteidigung nur wenig Chancen ein.
Eines der Hauptprobleme in einem Auslieferungsverfahren, einer Anklage in den USA und die zu erwartende hohe Haftstrafe sehen allerdings auch Experten in der Tatsache, dass McKinnon am Asperger Syndrom, einer Form von Autismus, leidet. McKinnon könne deswegen durchaus zumindest schädliche wenn nicht sogar lebensgefährliche psychologische Einschränkungen erfahren.
Zuvor hatte sich der Fall McKinnon mehr und mehr zu einem internationalen Politikum entwickelt, offenbarte er doch drastische Unausgewogenheiten in den Auslieferungsabkommen zwischen Großbritannien und den USA zu Ungunsten des Vereinigten Königreiches (wir berichteten).
Auch Menschenrechtsorganisationen zeigen sich besorgt über die Handhabung McKinnons und werfen der britischen Regierung Unterwürfigkeit gegenüber den USA vor. Auch hier streicht man heraus, dass es nicht um einen willkürlichen Freispruch McKinnons, sondern um die Forderung eines Gerichtsverfahrens und Haft in England gehe.
Hintergrund:
Auf der Suche nach geheimen Dokumenten und Beweisen für UFOs und Außerirdische, ist der Brite in rund 90 militärische, Regierungs- und NASA-Computer eingedrungen und habe diese dabei - so die Anklage - beschädigt. Das geheimste von McKinnon gehackte System, war die "Naval Air Weapons Station China Lake", eine Anlage die Waffensysteme für das US-Militär entwickelt.
In den von McKinnon gehackten Systemen, will er Informationen und Beweise für außerirdische Technologie, eine Liste "mit Namen außerirdischer Offiziere und Schiffe und Güterverkehr", sowie ein Bild eines, wie er sagt "UFOs mit perfekter, glatter Oberfläche" gefunden haben.
Auf Rechnern der NASA gebe es zudem Beweise, dass aus deren Aufnahmen UFOs absichtlich herausretuschiert wurden und werden, wie er in einem interview mit der BBC bestätigt. Allerdings gehen McKinnons Aussagen kaum über bereits bekannte Inhalte anderer Verschwörungstheorien hinaus.
Laut McKinnon seien die Systeme jedoch nicht sonderlich gesichert gewesen. Teilweise seien die angeblich so sensiblen Rechner lediglich mit abgelaufenen Passwörtern geschützt oder gänzlich ohne Passwortschutz abgesichert gewesen. Es habe sich also nicht einmal um wirkliches Computer-Hacking gehandelt.
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Auslieferungsaufschub für UFO-Hacker
London/ England - Das britische Innenministerium hat einem Aufschub der Auslieferung des sogenannten UFO-Hackers Gary McKinnon zugestimmt, um ein neues psychiatrisches Gutachten über den am Asperger-Syndrom, einer Form von Autismus, erkrankten Schotten abzuwarten
Erst vor 10 Tagen hatte der Supreme Court ein Berufungsverfahren gegen die bereits von der britischen Regierung beschlossene Auslieferung McKinnon abgelehnt (wir berichteten). Seither tickte für den Hacker ein 14-tägiger Countdown bis zum nun bis auf weiteres aufgeschobenen Auslieferungstermin.
Laut der englischen Tageszeitung "The Times", sehen die Verteidiger McKinnons in diesem Schritt Grund zur Hoffnung, dass die Regierung diese Möglichkeit ergreifen werde, um - wie von den Anwälten des geständigen Hackers gefordert – Gary nicht an die USA auszuliefern, sondern ihn vor einem britischen Gericht anzuklagen und ihn die zu erwartende Haftstrafe in einem britischen Gefängnis absitzen zu lassen.
Bislang hatte der britische Innenminister Johnson immer wieder erklärt, ihm fehle für eine Aufhebung des Auslieferungsbeschlusses die politische Macht. Darum sehen auch außenstehende Beobachter in dem unerwarteten Aufschub nun ein Zeichen für einen Sinneswandel der Regierung in dieser Frage.
Andere vermuten in dem Schritt Johnsons einen politischen Schachzug im Kampf um das Amt des derzeitig innerparteilich wankenden Premierministers Gordon Brown, der schon auf einem Parteitag am 12. November zum Rücktritt und Übergabe an seinen Innenminister gedrängt werden könnte.
Quelle: grenzwissenschaft-aktuell.de
Erst vor 10 Tagen hatte der Supreme Court ein Berufungsverfahren gegen die bereits von der britischen Regierung beschlossene Auslieferung McKinnon abgelehnt (wir berichteten). Seither tickte für den Hacker ein 14-tägiger Countdown bis zum nun bis auf weiteres aufgeschobenen Auslieferungstermin.
Laut der englischen Tageszeitung "The Times", sehen die Verteidiger McKinnons in diesem Schritt Grund zur Hoffnung, dass die Regierung diese Möglichkeit ergreifen werde, um - wie von den Anwälten des geständigen Hackers gefordert – Gary nicht an die USA auszuliefern, sondern ihn vor einem britischen Gericht anzuklagen und ihn die zu erwartende Haftstrafe in einem britischen Gefängnis absitzen zu lassen.
Bislang hatte der britische Innenminister Johnson immer wieder erklärt, ihm fehle für eine Aufhebung des Auslieferungsbeschlusses die politische Macht. Darum sehen auch außenstehende Beobachter in dem unerwarteten Aufschub nun ein Zeichen für einen Sinneswandel der Regierung in dieser Frage.
Andere vermuten in dem Schritt Johnsons einen politischen Schachzug im Kampf um das Amt des derzeitig innerparteilich wankenden Premierministers Gordon Brown, der schon auf einem Parteitag am 12. November zum Rücktritt und Übergabe an seinen Innenminister gedrängt werden könnte.
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UFO-Hacker - Innenminister soll sich erklären
London/ England - Laut Informationen des "Daily Telegraph" fordern britische Parlamentarier parteiübergreifend eine öffentliche Befragung von Innenminister Alan Johnson zum Fall des geständigen Hackers Gary McKinnon, der in Computersysteme des US-Verteidigungsministeriums und der NASA eingedrungen war, um hier - nach eigenen Angaben sogar erfolgreich - nach geheimen Informationen über UFOs und Aliens zu suchen. Der Fall McKinnon soll dabei exemplarisch für die Unausgewogenheit der Auslieferungsabkommen zwischen den USA und den Vereinigten Königreich diskutiert werden
Wie die Zeitung berichtet, habe das britische Unterhaus bereits ein entsprechendes Komitee einberufen, welches in einer Sondersitzung eruieren soll, ob das Innenministerium zukünftig Verfahren vor britische Gerichte bringen kann und soll, wenn diese, wie im Fall Gary McKinnon, sich auf Straftaten beziehen, die von britischem Boden aus verübt wurden.
Die Parlamentarier fordern zudem Erklärungen darüber, warum in den bilateralen Auslieferungsabkommen mit den USA, die Kläger der US-Seite lediglich einen "begründeten Verdacht" (reasonable suspicion) für eine Auslieferungsbefugnis gegenüber britischen Staatsbürgern anführen müssen, es jedoch keine gleichwertige Befugnis für britische Behörden gegenüber US-Bürgern gibt.
Zu den Zeugen, wie sie vor dem öffentlichen Ausschuss aussagen sollen, sollen laut "Telegraph" neben Innenminister Johnson auch McKinnon und dessen Familienmitglieder aussagen.
Der Vorsitzende des Komitees Keith Vaz, sieht den Fall McKinnon als bestes Beispiel für das Ungleichgewicht des bisherigen Abkommens und fordert im Namen der Parlamentarier deren Überarbeitung, um für britische Staatsangehörige die besten Voraussetzungen bei derartigen Verfahren zu gewährleisten: "Der Fall McKinnon zeigt deutlich die Probleme in den bisherigen Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und den USA. (...) Wir fordern in besonderen Fällen auch Entscheidungsfreiheit für die zuständigen Minister."
Zuvor hatte Innenminister Johnson immer wieder erklärt, dass ihm im Fall McKinnon die Hände gebunden seien und er über keine politische Befugnis verfüge, das Auslieferugsverfahren zu stoppen (wir berichteten).
Auch der Schattenminister der Justiz David Burrows spricht sich für eine Überarbeitung aus: "Der Fall McKinnon ist eine gute Gelegenheit für das Parlament für Gerechtigkeit in den Auslieferungsabkommen zu sorgen und Menschen wie Gary dabei zu helfen, Gerechtigkeit im eigenen Land zu erfahren
grenzwissenschaften
Wie die Zeitung berichtet, habe das britische Unterhaus bereits ein entsprechendes Komitee einberufen, welches in einer Sondersitzung eruieren soll, ob das Innenministerium zukünftig Verfahren vor britische Gerichte bringen kann und soll, wenn diese, wie im Fall Gary McKinnon, sich auf Straftaten beziehen, die von britischem Boden aus verübt wurden.
Die Parlamentarier fordern zudem Erklärungen darüber, warum in den bilateralen Auslieferungsabkommen mit den USA, die Kläger der US-Seite lediglich einen "begründeten Verdacht" (reasonable suspicion) für eine Auslieferungsbefugnis gegenüber britischen Staatsbürgern anführen müssen, es jedoch keine gleichwertige Befugnis für britische Behörden gegenüber US-Bürgern gibt.
Zu den Zeugen, wie sie vor dem öffentlichen Ausschuss aussagen sollen, sollen laut "Telegraph" neben Innenminister Johnson auch McKinnon und dessen Familienmitglieder aussagen.
Der Vorsitzende des Komitees Keith Vaz, sieht den Fall McKinnon als bestes Beispiel für das Ungleichgewicht des bisherigen Abkommens und fordert im Namen der Parlamentarier deren Überarbeitung, um für britische Staatsangehörige die besten Voraussetzungen bei derartigen Verfahren zu gewährleisten: "Der Fall McKinnon zeigt deutlich die Probleme in den bisherigen Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und den USA. (...) Wir fordern in besonderen Fällen auch Entscheidungsfreiheit für die zuständigen Minister."
Zuvor hatte Innenminister Johnson immer wieder erklärt, dass ihm im Fall McKinnon die Hände gebunden seien und er über keine politische Befugnis verfüge, das Auslieferugsverfahren zu stoppen (wir berichteten).
Auch der Schattenminister der Justiz David Burrows spricht sich für eine Überarbeitung aus: "Der Fall McKinnon ist eine gute Gelegenheit für das Parlament für Gerechtigkeit in den Auslieferungsabkommen zu sorgen und Menschen wie Gary dabei zu helfen, Gerechtigkeit im eigenen Land zu erfahren
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