Wettbewerbsrecht Kartellamt verbietet Eventim Exklusivverträge mit Veranstaltern
Verfasst: Mo 4. Dez 2017, 20:33
von kleine-Hexe
Eventim darf keine Exklusivvereinbarungen mehr mit Veranstaltern und Vorverkaufsstellen abschließen. Wie die Wettbewerbsbehörde mitteilte, darf die Firma nicht vereinbaren, dass Tickets ausschließlich oder zu einem Großteil nur über das System "Eventim.net" verkauft werden dürfen.