
Wie setzt sich der Regelbedarf zusammen?
Der Regelbedarf beträgt seit dem 01. Januar 2017 bundeseinheitlich 409,- €. Diese Regelleistung (RL) erhalten erwachsene Alleinstehende, Alleinerziehende und Erwachsene mit minderjährigem Partner. Davon abweichend:
Personengruppen Betrag/ Monat
RL für unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern; Strafregelleistung für ohne Zustimmung ausgezogene U 25’er 327,- €
erwachsene Partner einer Ehe, Lebenspartnerschaft oder dieser ähnlichen Gemeinschaft, jeweils 368,- €
Kind, das jünger als 6 Jahre alt ist 237,- €
Kind im Alter zwischen 6 und 13 Jahren 291,- €
Kinder im Alter zwischen 14 und 17 Jahren 311,- €
Individuelle Änderungen des Regelbedarfs
Der oben genannte "Regelbedarf" gilt für Antragsteller, die kein anrechenbares Vermögen haben und kein Einkommen über 100 Euro/ Monat. 100 Euro sind abzugsfrei, das heißt: soviel dürfen Sie verdienen, ohne dass Ihr Arbeitslosengeld II gekürzt wird. In allen anderen Situationen sind Änderungen nach oben und nach unten möglich:
Sie bekommen kein Hartz IV, wenn Ihr Vermögen größer ist als die vorgesehenen Freibeträge. Informieren Sie sich über Vermögen und Vermögensfreibeträge
Sie bekommen eventuell weniger Hartz IV als den oben genannten Regelsatz, wenn Sie Einkommen über 100 Euro/ Monat haben. Informieren Sie sich über Arten und Berechnung von Einkommen.
Sie bekommen eventuell mehr Hartz IV als oben genannt, wenn Sie Mehrbedarf nachweisen. Ein über den Regelsatz hinausgehender Bedarf (darum: Mehr-bedarf) ist u.a. für Schwangere, Behinderte und Alleinerziehende anerkannt. Sie erhalten prozentuale Zuschläge zum Regelbedarf.
Das Geld wird gekürzt oder gestrichen, wenn Sie die Auflagen nicht erfüllen. Informieren Sie sich über Ihre Pflichten im Hartz-IV-Bezug und wann welche Geldkürzungen drohen.
Was deckt der Regelbedarf ab?
Statistisch ermittelt, gliedert sich der Regelbedarf in die folgenden Bereiche. Die rechts stehenden Beträge sind der Anteil in Euro je Monat, der im ALGII vorgesehen ist.
Einzelposten Anteil
Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke 145,20 €
Alkoholische Getränke, Tabak und Drogen 0,00 €
Freizeit, Unterhaltung, Kultur 45,15 €
Bekleidung und Schuhe 34,36 €
Wohnen, Energie und Instandhaltung 34,19 €
Innenausstattung, Haushaltsgeräte u. -gegenstände 31,00 €
Gesundheitspflege 17,59 €
Verkehr 25,77 €
Nachrichtenübermittlungen 36,11 €
Bildung 1,55 €
Beherbergungs- und Gaststättenleistungen 8,10 €
Andere Waren und Dienstleistungen 29,94 €
Summe 409,00 €
Wer hat Anspruch auf ALG 2?
Anspruch auf das Arbeitslosengeld II haben alle erwerbsfähigen, hilfebedürftigen Personen im Alter von 15 bis 65 Jahren.
Hilfebedürftig ist, wer seinen eigenen Lebensunterhalt oder den der mit ihm in Gemeinschaft lebenden Personen nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln sichern kann. Als erwerbsfähig gilt, wer mindestens 3 Stunden täglich arbeiten kann.
Wer hat keinen Anspruch auf ALG 2?
Nicht anspruchsberechtigt sind:
Rentner,
Vermögende,
Kinder unter 15 Jahren (Anspruch über die Eltern, s. Kindergeld),
Minderjährige mit eigenem Einkommen, sofern dieses den Bedarf deckt
dauerhaft Kranke,
arbeitsunfähige Behinderte,
Pflegebedürftige.
