
Tattoos bei Beamten: Nicht verboten, aber nicht erwünscht
- Michael
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Tattoos bei Beamten: Nicht verboten, aber nicht erwünscht
DÜSSELDORF. Sagt ein Tattoo an einem Polizistenarm etwas über die Eignung für den Dienst? Darüber entscheidet eine polizeiliche Körperschmuckkommission.


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