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Rechtsanspruch gilt trotz Kitamangel

Verfasst: Mo 26. Mär 2018, 10:09
von Dragon
Auch wenn es nicht genügend Kita-Plätze gibt, muss das Land klagenden Eltern innerhalb von fünf Wochen eine wohnortnahe Betreuung nachweisen. So hat es das Oberverwaltungsgericht entschieden. Susanne Vieth-Entus

:quelle:

Re: Rechtsanspruch gilt trotz Kitamangel

Verfasst: Di 3. Apr 2018, 13:37
von pecochia
Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz sollten nur Eltern / Alleinerziehende erhalten, wenn diese einen Arbeitsplatz nachweisen können.

Wenn diese Personen den ganzen Tag zuhause sind, können diese Personen Ihr Kind such Selber betreuen / versorgen.