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Zwangsversteigerung vom Wulfener Markt verzögert sich

Verfasst: Di 15. Mai 2018, 12:50
von Michael
Barkenberger „Geisterstadt“ kommt noch nicht unter den Hammer

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Die unendliche Geschichte um die leer stehende Ladenpassage Wulfener Markt ist um ein Kapitel reicher. Denn in diesem Jahr wird wohl nichts mehr aus der angekündigten Zwangsversteigerung, wie der Dorstener Kämmerer und Geschäftsführer der Entwicklungsgesellschaft Wulfen, Hubert Große-Ruiken, auf unsere Anfrage sagte.

Verkehrswert muss ermittelt werden
„Wir rechnen nicht damit, dass es in diesem Jahr noch zu einem Zwangsversteigerungstermin vor dem Amtsgericht Dorsten kommen wird.“

Es stehe noch das Verkehrswertgutachten aus. Das Kernstück des Zwangsversteigerungsverfahrens ist nämlich laut Merkblatt der Bietinteressenten der Versteigerungstermin. Um allen Beteiligten und Bietinteressenten eine sorgfältige Vorbereitung auf den Zwangsversteigerungstermin zu ermöglichen, wird dieser erst dann bestimmt, wenn der Verkehrswert der Immobilie durch den Rechtspfleger festgesetzt ist. Hierzu beauftragt das Gericht in der Regel einen unabhängigen Bauexperten mit der Erstellung eines Wertermittlungsgutachtens über das Grundstück einschließlich seiner Bebauung. Die Bietinteressenten können das Gutachten vor dem Versteigerungstermin einsehen.

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