Wer die Immobilie der verstorbenen Eltern selbst nutzt, kann von der Erbschaftsteuer befreit werden. Doch die Voraussetzungen dafür sind streng
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So entgehen Sie der Erbschaftsteuer aufs Elternhaus
- Schermi
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Für seine Eigentumswohnung wollte Bernd K. einen Kaufvertrag über eine Million Euro abschließen. Doch am Bau in Obermenzing ging wenig voran. Ein Blick in die Münchner Immobilienblase.
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