Eine Gesetzesänderung erwischt die Lohnunternehmen in Land- und Forstwirtschaft kalt. Seit 1. Juni gilt auch für sie das Güterkraftverkehrsgesetz. Damit werden alle Transporte gewerblich. Jedes Unternehmen muss einen Verkehrsleiter nachweisen, der die Bürokratie abwickelt.
Eine Gesetzesänderung beim Güterkraftverkehr sorgt deutschlandweit bei den land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen für viel Unruhe. Demnach fallen dort seit 1. Juni sämtliche Transporte unter den gewerblichen Güterkraftverkehr. Das zieht für die betroffenen Lohnunternehmen einen Mehraufwand nach sich – sowohl arbeitswirtschaftlich als auch finanziell. Außerdem muss jedes Unternehmen einen ausgebildeten Verkehrsleiter nachweisen, der für diese Transporte verantwortlich ist.
Auch die Grünhagen Lohnunternehmen-Gesellschaft in Wernikow ist von diesem Gesetz betroffen. Denn: „Erntegut, Mist, Dünger und Pflanzenschutz führen jährlich zu einer Tonnage im fünfstelligen Bereich und das ist wie eine kleine Spedition“, sagt Hans-Heinrich Grünhagen. Bislang konnte die Landwirtschaft immer von einer Ausnahmeregelung profitieren, die nun gekippt wird.
Nun soll für alle Beförderungen eines Lohnunternehmens eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr vorliegen. Damit soll laut Grünhagen „das Gleichheitsprinzip zwischen Speditionen und Lohnunternehmen gewahrt werden.“ Hans-Heinrich Grünhagen sieht aber auch einen Vorteil: „Das Gesetz bringt für jedes Unternehmen jetzt Sicherheit, und wir kommen raus aus der Grauzone.“ Gleichzeitig ahnt er: „Das wird zur Marktbereinigung führen, denn nicht jedes Unternehmen kann sich einen Verkehrsleiter leisten. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, verschwinden kleine Unternehmen vom Markt.“
Auch wenn das Gesetz bereits zum 1. Juni in Kraft trat, gab nun Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt letzte Woche dem breiten Druck aus der grünen Branche nach: Kontrollen über die Einhaltung des Gesetzes werden bis 31. Mai 2018 ausgesetzt. Denn zu viele Fragen sind offen und können auch nicht von den verantwortlichen Stellen beantwortet werden. Diese Schonfrist bedeutet jedoch keine Hängematte. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) und die Polizei werden spätestens in der Getreide- und Maisernte 2018 die Lohnunternehmen intensiv kontrollieren. „In der Vergangenheit gab es nahezu keine Kontrollen“, sagt Hans-Heinrich Grünhagen.
Güterverkehrsgesetz trifft Lohnunternehmen
- Michael
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