Drei Täter, die ihrem Opfer mit Quarzsandhandschuhen über 30 Sekunden lang 20-mal ins Gesicht schlagen: Hier nicht von bedingtem Tötungsvorsatz auszugehen, ist abwegig, hat der BGH klargestellt und ein Urteil des LG Marburg aufgehoben.
lto
BGH sieht "durchgreifenden Rechtsfehler" 20 Schläge mit Quarzhandschuhen sprechen für Tötungsvorsatz
- Michael
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