
Wettbewerbsrecht Kartellamt verbietet Eventim Exklusivverträge mit Veranstaltern
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Wettbewerbsrecht Kartellamt verbietet Eventim Exklusivverträge mit Veranstaltern
Eventim darf keine Exklusivvereinbarungen mehr mit Veranstaltern und Vorverkaufsstellen abschließen. Wie die Wettbewerbsbehörde mitteilte, darf die Firma nicht vereinbaren, dass Tickets ausschließlich oder zu einem Großteil nur über das System "Eventim.net" verkauft werden dürfen.


„Du kannst den Sturm nicht beruhigen. Du kannst versuchen, selbst ruhig zu bleiben. Warte, bis der Sturm vorüberzieht, denn nach jedem Sturm folgen wieder sonnige Zeiten.“

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