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Wichtige Änderungen 2019 im Gesundheitswesen

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Michael
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Wichtige Änderungen 2019 im Gesundheitswesen

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Beitrag von Michael » Sa 29. Dez 2018, 15:17

Beiträge für die Pflege werden teurer
Versicherte müssen ab dem Jahreswechsel mehr für ihre Pflegeversicherung zahlen. Zum 1. Januar 2019 steigt der Satz um 0,5 Punkte auf 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens. Beitragszahler ohne Kinder liegen dann bei 3,3 Prozent.

Hoffnung auf kürzere Wartezeiten beim Arzt
Oft brauchen Kassenpatienten für einen Termin beim Facharzt einen sehr langen Atem. Durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz, das voraussichtlich am 1. April 2019 in Kraft treten wird, soll sich dies ändern. Es verpflichtet Ärzte, mindestens 25 statt bisher 20 Sprechstunden pro Woche für die Behandlung von gesetzlich Versicherten anzubieten.

Niedergelassene Fachärzte wie Gynäkologen, Hals-Nasen-Ohren- oder Augenärzte sollen zudem mindestens fünf Stunden pro Woche eine offene Sprechstunde ohne Termin anbieten.
Einladung zum Darmkrebs-Screening
Grünes Licht für das organisierte Einladungsverfahren zur Früherkennung von Darmkrebs. Für die Versicherten bedeutet das: Voraussichtlich noch im Sommer 2019 werden sie von ihren Krankenkassen die ersten Schreiben mit Informationen zu Untersuchungen, Datenschutz, Widerspruchsrechten und Programmbeurteilungen erhalten.

Das Einladungsverfahren ist Teil des neuen Darmkrebs-Screenings, das auf Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses deutschlandweit eingeführt wird. Dazu gehört auch, dass Männer künftig bereits ab einem Alter von 50 Jahren auf Kassenkosten eine Darmspiegelung vornehmen lassen können, fünf Jahre früher als bisher. Für Frauen bleibt es vorläufig beim Einstiegsalter von 55 Jahren für eine Darmspiegelung.

Widerspruch oder Zustimmung? Neuregelung der Organspende
Das Bundesgesundheitsministerium strebt bis Mitte 2019 einen Bundestagsentscheid zu möglichen neuen Regeln für Organspenden an. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plädiert für eine doppelte Widerspruchslösung. Damit würde künftig jeder als Spender gelten. Wer das nicht möchte, muss ausdrücklich widersprechen. Ist dies nicht mehr möglich, werden die Angehörigen gefragt. Bisher sind Organentnahmen nur bei ausdrücklicher Zustimmung erlaubt.

Rechtlicher Anspruch auf ärztliche Zweitmeinung
Patienten haben vor bestimmten planbaren Operationen einen rechtlichen Zweitmeinungsanspruch. Dazu zählen bisher Mandeloperationen und das Entfernen der Gebärmutter. Weitere Eingriffe sollen folgen.

Die Umsetzung der geltenden Verfahrensregeln wird in den ersten Monaten 2019 erwartet. Bis dahin sollen erste Ärzte eine Genehmigung für die Zweitmeinung erhalten haben. Zur Zweitmeinung gehört die Durchsicht vorliegender Befunde und ein Anamnesegespräch. Hinzu kommen ärztliche Untersuchungen, sofern sie zwingend erforderlich sind, um einen Befund zu stellen oder die Indikation zu überprüfen.

Nur noch zweite Generation der eGesundheitskarte gültig
Achtung: Ab 1. Januar 2019 sind nur noch elektronische Gesundheitskarten (eGK) der zweiten Generation, sogenannte G2-Karten, gültig. Ältere Karten können dann nicht mehr eingelesen werden.

Ob Sie die richtige Version zur Hand haben, erkennen Sie an dem Kürzel "G2" oder "G2.1", das rechts oben unter dem Schriftzug "Gesundheitskarte" aufgedruckt ist.
Eine weitere Änderung: Auf der eGK werden ab dem 1. Januar 2019 neben den Stammdaten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versichertennummer und Versichertenstatus auch Notfalldaten und ein Medikationsplan gespeichert sein, wenn der Patient zustimmt.

Ohne viel Bürokratie: Taxi zum Arzt für Pflegebedürftige
Für schwer Pflegebedürftige, die ein Taxi zum Arzt nehmen, wird die Abrechnung einfacher: Ab Januar 2019 gelten die Taxikosten für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 und Menschen mit Behinderungen mit der ärztlichen Verordnung als genehmigt. Bisher wurden die Fahrtkosten dafür nur auf Antrag und nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse übernommen. Zudem sieht das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz vor, dass kurende Angehörige ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder in der gleichen Einrichtung betreuen lassen können.
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Einige Leute fragen nach dem Geheimnis unserer immer noch glücklichen Ehe.
Wir nehmen uns zweimal in der Woche Zeit, gut essen zu gehen, tanzen, Zärtlichkeiten austauschen...
Sie Dienstags, ich Freitags.;)

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Schermi
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Sorge wegen elektronischer Patientenakte Krankenkassen warnen vor Debakel bei Digitalisierung

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Beitrag von Schermi » Mo 8. Apr 2019, 09:55

Veraltete Rahmenbedingungen, keine internationalen Standards: Experten von Krankenkassen fürchten ein Desaster bei der elektronischen Patientenakte.
von
Rainer Woratschka

https://www.tagesspiegel.de/politik/sor ... 69032.html
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Cat
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Vor Kostenbremse Pflege im Heim wird noch teurer Wer im Pflegeheim lebt, muss dafür immer mehr selbst bezahlen – im Schn

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Beitrag von Cat » Sa 10. Jul 2021, 12:07

Vor Kostenbremse Pflege im Heim wird noch teurer
Wer im Pflegeheim lebt, muss dafür immer mehr selbst bezahlen – im Schnitt bereits mehr als 2000 Euro monatlich. Erst bald soll es erste Entlastungen geben.

Spiegel
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