Vestische verweigert schwerbehindertem Rentner mehrfach die Busfahrt
- Michael
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Vestische verweigert schwerbehindertem Rentner mehrfach die Busfahrt
Mehrfach verweigerten Busfahrer der Vestischen Karl Heinz Schröer die Beförderung. Die Begründung: Sein Schwerbehinderten-Ausweis sei abgelaufen. Doch das Dokument besagt etwas anderes.
Karl Heinz Schröer kann es nicht fassen. Denn nach einem Arztbesuch in der Altstadt am Dienstagvormittag verweigerten ihm gleich mehrere Busfahrer der Vestischen die Beförderung zurück nach Altendorf-Ulfkotte. Dabei ist der herzkranke Dorstener als Schwerbehinderter auf die Busverbindung angewiesen - und dazu berechtigt.
Vorausgegangen war ein Streit mit einem Busfahrer der Linie 296. Dieser sei an der Gräwingheide morgens einfach an ihm vorbeigefahren, als Schröer vor seinem Arzttermin noch zur Bank an der Endhaltestelle im Päsken mitfahren wollte, so der Rentner. Per Geste habe ihn der Fahrer auf die andere Straßenseite verwiesen, wo kurze Zeit später die nächste Fahrt nach Dorsten startete.
Schröer steigt ein und beginnt eine Diskussion mit dem Fahrer. Er fühlt sich ungerecht behandelt. Er habe nur gefragt, warum er nicht mitgenommen worden sei, sagt Schröer. Er habe lautstark diskutiert und geschrien, sagt Vestische-Pressesprecher Christoph van Bürk nach Rücksprache mit dem Fahrer.
Busfahrer hält Ausweis für abgelaufen
Mehrfach habe der Fahrer gedroht, ihn unterwegs aus dem Bus zu schmeißen, sagt Schröer. „Und das nur, weil ich auf mein Recht bestanden habe“, so der Rentner. Der Fahrer habe die „Sicherheit des Busses gefährdet“ gesehen, sagt van Bürk. Trotzdem darf Schröer bis zum Recklinghäuser Tor mitfahren und geht zum Arzt.
Als er anschließend am ZOB in den Bus steigen will, verweigert ihm der gleiche Busfahrer die Beförderung. Erneut besteht Schröer darauf, mitzufahren und weigert sich, den Bus zu verlassen. Dabei sei Schröer ausfallend geworden, so van Bürk. Sogar die Polizei ruft der Fahrer hinzu. Die eigentliche Grundlage, Schröer des Busses zu verweisen, sei aber eine andere, sagt van Bürk.
„Der Mann hatte keinen gültigen Fahrschein“, behauptet der Pressesprecher. Als Fahrschein gilt in diesem Fall Schröers Schwerbehindertenausweis in Kombination mit einer Wertmarke. Schon seit 2011 sei dieser abgelaufen, so van Bürk. Die Polizisten verwiesen ihn des Busses - ohne dies zu prüfen. „Der Busfahrer hat das Hausrecht“, sagt Kreispolizei-Pressesprecher Michael Franz. „Wenn er einen Ausweis für ungültig hält, hat er das Recht, die Beförderung zu verweigern.“
Schröer führt an diesem Tag nur eine Kopie seines Ausweises mit. Aber abgelaufen ist dieser keineswegs. Denn der Stempel des Kreises Recklinghausen besagt eindeutig: „Unbefristet gültig“. Kreis-Sprecher Jochem Manz bestätigt: „Der Ausweis ist gültig. Er ist grundsätzlich berechtigt, den ÖPNV zu nutzen.“ Dafür müsse er natürlich auch eine gültige Wertmarke vorlegen, so Manz.
Unbefristet gültig“: Der Stempel des Kreises Recklinghausen gibt Aufschluss.
Gültig bis 02/2020“ steht auf Schröers Wertmarke. Dennoch verweigerten ihm am Freitag noch zwei weitere Busfahrer der gleichen Linie die Beförderung - mit Verweis auf das „Hausverbot“, das ihr Kollege ausgesprochen habe. „Unfassbar, wie man mit alten und kranken Leuten umgeht“, ärgert sich Schröer.
Wir können nur weitergeben, was der Fahrer berichtet“, sagt der Vestische-Sprecher. „Und wir glauben unseren Fahrern.“ „Stand heute“ liege aber kein allgemeines Hausverbot bei der Vestischen vor, so van Bürk. Dies könne sich aber noch ändern. Auch für Schröer ist der Fall noch lange nicht erledigt. Denn der Busfahrer erstattete Anzeige.
Schon am Dienstag gab es keinen Gewinner: Denn wegen der Auseinandersetzung auf dem Busbahnhof inklusive des Polizeieinsatzes ist eine gesamte Bus-Tour ausgefallen
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