„Das Tier hatte ganz offensichtlich Schmerzen.“ Für die Amtstierärztin des Main-Kinzig-Kreises war die Vernachlässigung eines Fohlens auf den ersten Blick erkennbar.
Ein 58-Jähriger muss sich vor dem Amtsgericht Gelnhausen wegen einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz verantworten.
Im November 2018 hatten besorgte Bürger die Behörden eingeschaltet, weil sein Fohlen mit Kopfverletzungen auf einer Wiese stand.
Die Amtstierärztin des Main-Kinzig-Kreises stellte bei dem Fohlen fest, dass das enganliegende Halfter bereits in den Körper eingewachsen sei.
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HALFTER IN KÖRPER EINGEWACHSEN Tierquälerei an Fohlen: Besitzer bestreitet die Vorwürfe
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Tierquälerei bei Fohlen: Diese Strafe erwartet den Täter aus Wächtersbach
Im letzten Moment eingelenkt: Kurz bevor im Wächtersbacher Tierquälerprozess das Urteil vor dem Amtsgericht Gelnhausen gesprochen werden sollte, hat der Beschuldigte eingelenkt.
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