Verbraucher haben ab Dezember bessere Karten gegenüber Telefon- und Internetanbietern: Die Vertragsbedingungen ändern sich zu ihren Gunsten.
Mehr Kundenschutz bei Telefon- und Internetverträgen bringt das neue Telekommunikationsmodernisierungsgesetz.
Wichtigste Neuerung: Die Laufzeit der Verträge wird auf maximal 24 Monate beschränkt. Ist die Laufzeit vorüber, müssen Anbieter eine Kündigungsfrist von einem Monat einräumen.
▶︎ Bisher verlängerten sich ungekündigte Verträge automatisch um ein Jahr. Das ist jetzt vorbei.
Achtung: Das gilt auch nicht nur für neue, sondern auch für Altverträge!
Außerdem: „Anbieter müssen Verbrauchern zukünftig vor Vertragsabschluss eine klare und verständliche Vertragszusammenfassung zukommen lassen, in der die wesentlichen Punkte des Vertrages noch einmal zusammengefasst sind“, betont Rechtsanwältin Nicole Mutschke gegenüber BILD.
Und weiter: „Ändert der Anbieter einseitig erheblich die Vertragsbedingungen, so darf der Verbraucher den Vertrag kündigen. Werden vertragliche Leistungen nicht erbracht, ist der Verbraucher zudem zur Kündigung berechtigt. Interessant für viele ist sicherlich zudem, dass Anbieter nunmehr einmal jährlich ihre Kunden über den optimalen Tarif informieren müssen.
Wirklich schnelles Internet
Auch einen Anspruch auf einen schnellen Internetzugangsdienst bietet das neue Gesetz. Ist die Internetverbindung nicht so gut wie versprochen, sollen Kunden das Recht bekommen weniger zu zahlen. Die genauen Details dazu werden noch erarbeitet.
Nicole Mutschke: „Im Gesetz festgelegt ist bereits, dass insbesondere die von mindestens 80 Prozent der Verbraucher genutzte Mindestbandbreite, Uploadrate und Latenz sowie weitere nationale Gegebenheiten berücksichtigt werden.“
Daneben müssen Anbieter zukünftig Störungen unverzüglich und unentgeltlich beseitigen. Geschieht dies nicht, kann der Verbraucher eine Entschädigung verlangen.
Bahn-Fahrplan
Kürzere Fahrzeiten durch mehr ICE-Sprinter-Verbindungen, deutlich mehr Direktverbindungen und etwas mehr Geld für die Fahrkarten – das bringt der Winterfahrplan der Bahn.
Zum Fahrplanwechsel am 12. Dezember passt die Deutsche Bahn ihre Preise nach eigenen Aussagen „leicht“ an. Die Flex-Tickets, alle BahnCards und die Streckenzeitkarten werden knapp drei Prozent teurer. Die Super-Sparpreise und Sparpreise und die Preise für Platzreservierungen erhöhen sich nicht.
Tipp: Bis einschließlich 11. Dezember gibt es Buchungen für Bahn-Reisen noch zum alten Preis.
Hartz-V
Die Hartz-IV-Sätze erhöhen sich gesetzlich zwar erst zum 1. Januar 2021, werden aber schon im Dezember ausgezahlt.
Damit bekommen alleinstehende Erwachsene Ende des Monats 449 Euro, verheiratete 404 Euro.
Für Jugendliche erhöht sich der Satz auf 376 Euro. Kinder von 6 bis 13 Jahren bekommen 308 Euro und für die Jüngsten werden 278 ausgezahlt.
Medikamente
Element nicht mehr verfügbar
Mitte des Monats werden rezeptpflichtige Medikamente generell 20 Cent teurer. In einigen Fällen steigt dadurch auch die Zuzahlung für Kunden in den Apotheken, wenn auch nur leicht.
Mit dem Geld soll ein Fond finanziert werden, der Patienten zukünftig erweiterte pharmazeutische Dienstleistungen anbieten wird. Welche genau, verhandeln derzeit die Krankenkassen mit den Anbietern.
Pfändungsschutzkonto
„Für das Pfändungsschutzkonto gelten ab Dezember neue und übersichtlichere Regeln“, schreibt anwalt.de. „Auf dem auch als P-Konto bezeichneten besonderen Girokonto verbleibt ein vor der Pfändung geschütztes Guthaben.“
Von Pfändung bedrohte Schuldner sollen dadurch geschützt werden, ohne ausreichendes Kontoguthabens etwa keine Miete mehr zahlen können.
Das ändert sich ab Dezember 2021
- Michael
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