Kommission: Auslieferungsstopp für UFO-Hacker
Verfasst: Mi 26. Apr 2017, 12:41
London/ England - Erneut haben sich führende Parlamentarier des britischen Abgeordnetenhauses "House of Commons" für einen Auslieferungsstopp im Falle des wegen seiner Computerangriffe auf Systeme des US-Verteidigungsministeriums und der NASA angeklagten Schotten Gary McKinnon ausgesprochen. Sie folgen damit einer neuen Einschätzung der Sachlage durch eine Untersuchungskommission des Parlaments
Nach Einschätzung des "Home Affairs Committee" gebe es in den Auslieferungsabkommen zwischen den USA und den Vereinigten Königreich grundsätzlich einen "schwerwiegenden Mangel an Gleichheit". Zudem solle das Verfahren gegen McKinnon aufgrund dessen bedenklichen psychischen Zustands ausgesetzt werden.
Auf die Einschätzung der Kommission, wie sie dem für den Fall zuständigen Innenministerium schriftlich zugestellt wurde, reagierte das Büro von Innenminister Alan Johnson mit dem Hinweis, dass es "kein Ungleichgewicht" in dem Abkommen gäbe und somit auch kein Grund für eine Überarbeitung der Verträge bestünde, wie sie ebenfalls von der Kommission gefordert wurde.
Dennoch berufen sich die Parlamentarier weiterhin auf Experteneinschätzungen der Sachlage, unter anderem von zwei zuständigen Fachanwälten. Auch diese kamen zu dem Schluss, dass der Innenminister über weitaus größere Befugnisse im Fall McKinnon habe, als dies dem Minister offenbar selbst klar sei, hatte er diese zuvor doch abgestritten.
Dennoch bleibt das Innenministerium bis auf weiteres bei seiner Entscheidung, die Auslieferung McKinnon solange aufzuschieben, bis juristisch und medizinisch geklärt worden ist, ob eine Auslieferung an die USA die Menschenrechte des am Asperger-Syndrom (eine Form von Autismus) erkrankten Angeklagten beeinträchtigen oder gar gefährden würde (wir berichteten).
Zugleich verwehrt sich das Innenministerium jedoch gegen Aussagen, die den Vertragspartner USA auf eine Ebene mit totalitären Systemen zu stellen versuchen, nur weil man dort das Recht der Auslieferung eines zudem geständigen Kriminellen in Anspruch nehme. Johnson wehrte sich gegen die Vorwürfe gegenüber den USA, welche die Situation mittlerweile fast schon derart darstellen würden, als handele es sich bei den USA um einen verfeindeten Staat. "In einer Welt der internationalen Kriminalität muss man auch zu seinen entsprechenden internationalen Vereinbarungen in der Bekämpfung dieser Verbrechen stehen", so der Minister in einer Erklärung. Bei der Auslieferung selbst gehe es nicht um die Frage nach Schuld oder Unschuld. Den USA stehe "ihr gutes Recht zu, die Auslieferung von Personen zu fordern, die eine Straftat gegen ihr Land ausgeführt haben."
Auf der Suche nach geheimen Dokumenten und Beweisen für UFOs und Außerirdische, ist der geständige Hacker in rund 90 militärische, Regierungs- und NASA-Computer eingedrungen und habe diese dabei - so die Anklage - beschädigt.
In den von McKinnon gehackten Systemen, will er Informationen und Beweise für außerirdische Technologie, eine Liste "mit Namen außerirdischer Offiziere und Schiffe und Güterverkehr", sowie ein Bild eines, wie er sagt "UFOs mit perfekter, glatter Oberfläche" gefunden haben.
Auf Rechnern der NASA gebe es zudem Beweise, dass aus deren Aufnahmen UFOs absichtlich herausretuschiert wurden und werden, wie er in einem interview mit der BBC bestätigt. Allerdings gehen McKinnons Aussagen kaum über bereits bekannte Inhalte anderer Verschwörungstheorien hinaus.
Laut McKinnon seien die Systeme jedoch nicht sonderlich gesichert gewesen. Teilweise seien die angeblich so sensiblen Rechner lediglich mit abgelaufenen Passwörtern geschützt oder gänzlich ohne Passwortschutz abgesichert gewesen. Es habe sich also nicht einmal um wirkliches Computer-Hacking gehandelt.
Quelle: grenzwissenschaft-aktuell.de
Nach Einschätzung des "Home Affairs Committee" gebe es in den Auslieferungsabkommen zwischen den USA und den Vereinigten Königreich grundsätzlich einen "schwerwiegenden Mangel an Gleichheit". Zudem solle das Verfahren gegen McKinnon aufgrund dessen bedenklichen psychischen Zustands ausgesetzt werden.
Auf die Einschätzung der Kommission, wie sie dem für den Fall zuständigen Innenministerium schriftlich zugestellt wurde, reagierte das Büro von Innenminister Alan Johnson mit dem Hinweis, dass es "kein Ungleichgewicht" in dem Abkommen gäbe und somit auch kein Grund für eine Überarbeitung der Verträge bestünde, wie sie ebenfalls von der Kommission gefordert wurde.
Dennoch berufen sich die Parlamentarier weiterhin auf Experteneinschätzungen der Sachlage, unter anderem von zwei zuständigen Fachanwälten. Auch diese kamen zu dem Schluss, dass der Innenminister über weitaus größere Befugnisse im Fall McKinnon habe, als dies dem Minister offenbar selbst klar sei, hatte er diese zuvor doch abgestritten.
Dennoch bleibt das Innenministerium bis auf weiteres bei seiner Entscheidung, die Auslieferung McKinnon solange aufzuschieben, bis juristisch und medizinisch geklärt worden ist, ob eine Auslieferung an die USA die Menschenrechte des am Asperger-Syndrom (eine Form von Autismus) erkrankten Angeklagten beeinträchtigen oder gar gefährden würde (wir berichteten).
Zugleich verwehrt sich das Innenministerium jedoch gegen Aussagen, die den Vertragspartner USA auf eine Ebene mit totalitären Systemen zu stellen versuchen, nur weil man dort das Recht der Auslieferung eines zudem geständigen Kriminellen in Anspruch nehme. Johnson wehrte sich gegen die Vorwürfe gegenüber den USA, welche die Situation mittlerweile fast schon derart darstellen würden, als handele es sich bei den USA um einen verfeindeten Staat. "In einer Welt der internationalen Kriminalität muss man auch zu seinen entsprechenden internationalen Vereinbarungen in der Bekämpfung dieser Verbrechen stehen", so der Minister in einer Erklärung. Bei der Auslieferung selbst gehe es nicht um die Frage nach Schuld oder Unschuld. Den USA stehe "ihr gutes Recht zu, die Auslieferung von Personen zu fordern, die eine Straftat gegen ihr Land ausgeführt haben."
Auf der Suche nach geheimen Dokumenten und Beweisen für UFOs und Außerirdische, ist der geständige Hacker in rund 90 militärische, Regierungs- und NASA-Computer eingedrungen und habe diese dabei - so die Anklage - beschädigt.
In den von McKinnon gehackten Systemen, will er Informationen und Beweise für außerirdische Technologie, eine Liste "mit Namen außerirdischer Offiziere und Schiffe und Güterverkehr", sowie ein Bild eines, wie er sagt "UFOs mit perfekter, glatter Oberfläche" gefunden haben.
Auf Rechnern der NASA gebe es zudem Beweise, dass aus deren Aufnahmen UFOs absichtlich herausretuschiert wurden und werden, wie er in einem interview mit der BBC bestätigt. Allerdings gehen McKinnons Aussagen kaum über bereits bekannte Inhalte anderer Verschwörungstheorien hinaus.
Laut McKinnon seien die Systeme jedoch nicht sonderlich gesichert gewesen. Teilweise seien die angeblich so sensiblen Rechner lediglich mit abgelaufenen Passwörtern geschützt oder gänzlich ohne Passwortschutz abgesichert gewesen. Es habe sich also nicht einmal um wirkliches Computer-Hacking gehandelt.
Quelle: grenzwissenschaft-aktuell.de