Der Besitz kinderpornografischer Videos kann einem Gerichtsbeschluss zufolge die Anordnung eines Kontaktverbots und eines Wohnungsverweises für den betreffenden Elternteil rechtfertigen. Maßgeblich sei, ob der Videobesitz Anlass zur Annahme pädophiler Neigungen gebe, befand das Oberlandesgericht Koblenz in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Zumindest müsse die begründete Gefahr vorliegen, dass die Videos einem Kind zugänglich gemacht werden. (Az. 7 UF 201/20)
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OLG : Kinderpornografiebesitz kann Kontaktverbot für Elternteil nach sich ziehen
- Michael
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