Knallhartes Heckenschneideverbot! DIESE Strafen drohen bei Verstoß
So ist es in Deutschland laut Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 vom 1. März bis zum 30. September verboten, "Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze […] abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen". Der Grund: In dieser Zeit nisten besonders viele Vögel in Sträuchern und Bäumen und ziehen ihre Kleinen auf.
msn
Bis zu 100.000 Euro Strafe! Diese Gartenarbeiten sind verboten
- Dragon
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Bis zu 100.000 Euro Strafe! Diese Gartenarbeiten sind verboten
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Seibold, Klaus
Seibold, Klaus


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