Rüdiger Schmitz-Normann
18 Jahre und vier Tage nach dem Bombenanschlag auf den Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn scheint es, dass das Verbrechen vom 27. Juli 2000 ungesühnt bleibt. Damals waren zehn meist jüdische Russland-Aussiedler teils schwer verletzt worden, ein ungeborenes Kind starb im Körper seiner Mutter.
Das Düsseldorfer Landgericht hat den Neonazi und Militaria-Händler Ralf S. freigesprochen. Die Zeugenaussagen über seine angeblichen Tatbekenntnisse haben die Strafkammer nicht überzeugt.
Ein Freispruch zweiter Klasse? Unser Kriminalitätsexperte Dietmar Seher, der sich gerne durch 1.000 Seiten dicke Aktenstapel arbeitet, ist davon überzeugt. Das Gericht konnte nicht anders, sagt er. Aus dem NSU-Untersuchungsausschuss, der sich auch mit Wehrhahn beschäftigt hat, ginge hervor, dass bei den Ermittlungen damals "fürchterlich geschlampt" worden sei.
Es sei ähnlich ermittelt worden wie bei den NSU-Morden und schon 1980 beim Oktoberfest-Attentat. Die Ermittler hätten einfach nicht geglaubt, dass es rechten Terror geben könne, weil sie vom linken RAF-Terror gewöhnt seien, dass es Bekennerbriefe gebe.
So gebe es im Prozess 18 Jahre später zwar plausible Erklärungen, aber keine stichhaltigen Belege. Im Rechtsstaat kann einem Richter das nicht reichen, um einen Menschen lebenslang hinter Gitter zu schicken.
Wie es weitergeht? Die Ermittler hatten vor 18 Jahren noch zwei andere heiße Spuren. Wie belastbar sie sein können, ist offen. Dietmar Seher hat die Ereignisse von damals nachgezeichnet. Seine Analyse des Prozesses lesen Sie hier.
Bombenanschlag auf den Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn
- Dragon
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Bombenanschlag auf den Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn
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Seibold, Klaus
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