Hamburg (dpa) - Wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte muss
die "Bunte" 50 000 Euro Entschädigung an Michael Schumacher zahlen.
Das Hamburger Landgericht entschied zudem, dass die Zeitschrift
die Prozesskosten zu 65 Prozent und die gesamten Abmahnkosten in
Höhe von 950 Euro zu tragen hat.
