Gary McKinnon
- Manu
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Kommission: Auslieferungsstopp für UFO-Hacker
London/ England - Erneut haben sich führende Parlamentarier des britischen Abgeordnetenhauses "House of Commons" für einen Auslieferungsstopp im Falle des wegen seiner Computerangriffe auf Systeme des US-Verteidigungsministeriums und der NASA angeklagten Schotten Gary McKinnon ausgesprochen. Sie folgen damit einer neuen Einschätzung der Sachlage durch eine Untersuchungskommission des Parlaments
Nach Einschätzung des "Home Affairs Committee" gebe es in den Auslieferungsabkommen zwischen den USA und den Vereinigten Königreich grundsätzlich einen "schwerwiegenden Mangel an Gleichheit". Zudem solle das Verfahren gegen McKinnon aufgrund dessen bedenklichen psychischen Zustands ausgesetzt werden.
Auf die Einschätzung der Kommission, wie sie dem für den Fall zuständigen Innenministerium schriftlich zugestellt wurde, reagierte das Büro von Innenminister Alan Johnson mit dem Hinweis, dass es "kein Ungleichgewicht" in dem Abkommen gäbe und somit auch kein Grund für eine Überarbeitung der Verträge bestünde, wie sie ebenfalls von der Kommission gefordert wurde.
Dennoch berufen sich die Parlamentarier weiterhin auf Experteneinschätzungen der Sachlage, unter anderem von zwei zuständigen Fachanwälten. Auch diese kamen zu dem Schluss, dass der Innenminister über weitaus größere Befugnisse im Fall McKinnon habe, als dies dem Minister offenbar selbst klar sei, hatte er diese zuvor doch abgestritten.
Dennoch bleibt das Innenministerium bis auf weiteres bei seiner Entscheidung, die Auslieferung McKinnon solange aufzuschieben, bis juristisch und medizinisch geklärt worden ist, ob eine Auslieferung an die USA die Menschenrechte des am Asperger-Syndrom (eine Form von Autismus) erkrankten Angeklagten beeinträchtigen oder gar gefährden würde (wir berichteten).
Zugleich verwehrt sich das Innenministerium jedoch gegen Aussagen, die den Vertragspartner USA auf eine Ebene mit totalitären Systemen zu stellen versuchen, nur weil man dort das Recht der Auslieferung eines zudem geständigen Kriminellen in Anspruch nehme. Johnson wehrte sich gegen die Vorwürfe gegenüber den USA, welche die Situation mittlerweile fast schon derart darstellen würden, als handele es sich bei den USA um einen verfeindeten Staat. "In einer Welt der internationalen Kriminalität muss man auch zu seinen entsprechenden internationalen Vereinbarungen in der Bekämpfung dieser Verbrechen stehen", so der Minister in einer Erklärung. Bei der Auslieferung selbst gehe es nicht um die Frage nach Schuld oder Unschuld. Den USA stehe "ihr gutes Recht zu, die Auslieferung von Personen zu fordern, die eine Straftat gegen ihr Land ausgeführt haben."
Auf der Suche nach geheimen Dokumenten und Beweisen für UFOs und Außerirdische, ist der geständige Hacker in rund 90 militärische, Regierungs- und NASA-Computer eingedrungen und habe diese dabei - so die Anklage - beschädigt.
In den von McKinnon gehackten Systemen, will er Informationen und Beweise für außerirdische Technologie, eine Liste "mit Namen außerirdischer Offiziere und Schiffe und Güterverkehr", sowie ein Bild eines, wie er sagt "UFOs mit perfekter, glatter Oberfläche" gefunden haben.
Auf Rechnern der NASA gebe es zudem Beweise, dass aus deren Aufnahmen UFOs absichtlich herausretuschiert wurden und werden, wie er in einem interview mit der BBC bestätigt. Allerdings gehen McKinnons Aussagen kaum über bereits bekannte Inhalte anderer Verschwörungstheorien hinaus.
Laut McKinnon seien die Systeme jedoch nicht sonderlich gesichert gewesen. Teilweise seien die angeblich so sensiblen Rechner lediglich mit abgelaufenen Passwörtern geschützt oder gänzlich ohne Passwortschutz abgesichert gewesen. Es habe sich also nicht einmal um wirkliches Computer-Hacking gehandelt.
Quelle: grenzwissenschaft-aktuell.de
Nach Einschätzung des "Home Affairs Committee" gebe es in den Auslieferungsabkommen zwischen den USA und den Vereinigten Königreich grundsätzlich einen "schwerwiegenden Mangel an Gleichheit". Zudem solle das Verfahren gegen McKinnon aufgrund dessen bedenklichen psychischen Zustands ausgesetzt werden.
Auf die Einschätzung der Kommission, wie sie dem für den Fall zuständigen Innenministerium schriftlich zugestellt wurde, reagierte das Büro von Innenminister Alan Johnson mit dem Hinweis, dass es "kein Ungleichgewicht" in dem Abkommen gäbe und somit auch kein Grund für eine Überarbeitung der Verträge bestünde, wie sie ebenfalls von der Kommission gefordert wurde.
Dennoch berufen sich die Parlamentarier weiterhin auf Experteneinschätzungen der Sachlage, unter anderem von zwei zuständigen Fachanwälten. Auch diese kamen zu dem Schluss, dass der Innenminister über weitaus größere Befugnisse im Fall McKinnon habe, als dies dem Minister offenbar selbst klar sei, hatte er diese zuvor doch abgestritten.
Dennoch bleibt das Innenministerium bis auf weiteres bei seiner Entscheidung, die Auslieferung McKinnon solange aufzuschieben, bis juristisch und medizinisch geklärt worden ist, ob eine Auslieferung an die USA die Menschenrechte des am Asperger-Syndrom (eine Form von Autismus) erkrankten Angeklagten beeinträchtigen oder gar gefährden würde (wir berichteten).
Zugleich verwehrt sich das Innenministerium jedoch gegen Aussagen, die den Vertragspartner USA auf eine Ebene mit totalitären Systemen zu stellen versuchen, nur weil man dort das Recht der Auslieferung eines zudem geständigen Kriminellen in Anspruch nehme. Johnson wehrte sich gegen die Vorwürfe gegenüber den USA, welche die Situation mittlerweile fast schon derart darstellen würden, als handele es sich bei den USA um einen verfeindeten Staat. "In einer Welt der internationalen Kriminalität muss man auch zu seinen entsprechenden internationalen Vereinbarungen in der Bekämpfung dieser Verbrechen stehen", so der Minister in einer Erklärung. Bei der Auslieferung selbst gehe es nicht um die Frage nach Schuld oder Unschuld. Den USA stehe "ihr gutes Recht zu, die Auslieferung von Personen zu fordern, die eine Straftat gegen ihr Land ausgeführt haben."
Auf der Suche nach geheimen Dokumenten und Beweisen für UFOs und Außerirdische, ist der geständige Hacker in rund 90 militärische, Regierungs- und NASA-Computer eingedrungen und habe diese dabei - so die Anklage - beschädigt.
In den von McKinnon gehackten Systemen, will er Informationen und Beweise für außerirdische Technologie, eine Liste "mit Namen außerirdischer Offiziere und Schiffe und Güterverkehr", sowie ein Bild eines, wie er sagt "UFOs mit perfekter, glatter Oberfläche" gefunden haben.
Auf Rechnern der NASA gebe es zudem Beweise, dass aus deren Aufnahmen UFOs absichtlich herausretuschiert wurden und werden, wie er in einem interview mit der BBC bestätigt. Allerdings gehen McKinnons Aussagen kaum über bereits bekannte Inhalte anderer Verschwörungstheorien hinaus.
Laut McKinnon seien die Systeme jedoch nicht sonderlich gesichert gewesen. Teilweise seien die angeblich so sensiblen Rechner lediglich mit abgelaufenen Passwörtern geschützt oder gänzlich ohne Passwortschutz abgesichert gewesen. Es habe sich also nicht einmal um wirkliches Computer-Hacking gehandelt.
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- Manu
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UFO-Hacker: Erneute Verfahrensprüfung im April
London/ England - Ein Richter des britischen "High Court" hat eine erneute Verfahrensprüfung bezüglich der bevorstehenden Auslieferung des geständigen Computerhackers Gary McKinnon an die USA bewilligt. Diese hatte sich in Computer von NASA und US-Verteidigungsministerium gehackt, um hier nach geheimen Informationen über UFOs und Aliens zu suchen - dies nach eigenen Angaben sogar erfolgreich. Zwischen April und Mai soll das Gericht nun erneut einschätzen, ob die vom Innenministerium bereits bewilligte Auslieferung McKinnons rechtens ist.
In der Prüfung soll erneut begutachtet werden, ob die Auslieferung und die damit einhergehenden psychischen Belastungen die Menschenrechte des am Asperger-Syndrom (einer leichten Form von Autismus) leidenden Angeklagten, dem in den USA mehr als 70 Jahre Haft drohen, einschränken.
Laut Aussagen seiner Anwältin geht es Gary McKinnon, nach der letzten Entscheidung für die Auslieferung (...wir berichteten) und angesichts des auf ihm lastenden Drucks, immer schlechter. Laut Expertenaussagen sei McKinnon im falle einer Auslieferung stark Suizidgefährdet. Sie forderte sowohl den britischen Innenminister Johnson als auch US-Präsidenten Obama zu einem Verzicht auf die Auslieferung auf. Ziel der Verteidigung des Geständigen ist ein Gerichtsverfahren und - bei Verurteilung - Haft in seinem Heimatland.
Beobachter gehen davon aus, dass eine Entscheidung in dieser Angelegenheit nicht vor den britischen Wahlen am 3. Juni 2010 verkündet werden wird. Dann könnten sich auch die Machtverhältnisse im britischen Königreich verändert haben, vielleicht sogar zu Gunsten des sogenannten UFO-Hackers.
Kurz vor der aktuellen Richterentscheidung hatte die Antwort des Innenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage deutliche Diskrepanzen zwischen dem vorigen Bekunden von Innenminister Johnson, dass er im Falle McKinnon nicht die notwendigen Machtbefugnisse habe, um die Auslieferung zu stoppen (...wir berichteten 1, 2), und der aktuellen juristischen Einschätzung der Sachlage offenbart.
In der schriftlichen Antwort auf die Anfrage des Abgeordneten und bekennenden McKinnon-Unterstützers Andrew MacKinlay, hatte der parlamentarische Untersekretär des Innenministeriums Meg Hillier erklärt, dass der Innenminister das ausgewiesene Recht habe, selbst eine bereits angewiesene Auslieferung in dem Fall zurückzuziehen, dass das Verfahren für den Angeklagten mit gesundheitlichen Einschränkungen einhergeht und somit gegen die Menschenrechtskonventionen verstoßen würde.
Quelle: grenzwissenschaft-aktuell.de
In der Prüfung soll erneut begutachtet werden, ob die Auslieferung und die damit einhergehenden psychischen Belastungen die Menschenrechte des am Asperger-Syndrom (einer leichten Form von Autismus) leidenden Angeklagten, dem in den USA mehr als 70 Jahre Haft drohen, einschränken.
Laut Aussagen seiner Anwältin geht es Gary McKinnon, nach der letzten Entscheidung für die Auslieferung (...wir berichteten) und angesichts des auf ihm lastenden Drucks, immer schlechter. Laut Expertenaussagen sei McKinnon im falle einer Auslieferung stark Suizidgefährdet. Sie forderte sowohl den britischen Innenminister Johnson als auch US-Präsidenten Obama zu einem Verzicht auf die Auslieferung auf. Ziel der Verteidigung des Geständigen ist ein Gerichtsverfahren und - bei Verurteilung - Haft in seinem Heimatland.
Beobachter gehen davon aus, dass eine Entscheidung in dieser Angelegenheit nicht vor den britischen Wahlen am 3. Juni 2010 verkündet werden wird. Dann könnten sich auch die Machtverhältnisse im britischen Königreich verändert haben, vielleicht sogar zu Gunsten des sogenannten UFO-Hackers.
Kurz vor der aktuellen Richterentscheidung hatte die Antwort des Innenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage deutliche Diskrepanzen zwischen dem vorigen Bekunden von Innenminister Johnson, dass er im Falle McKinnon nicht die notwendigen Machtbefugnisse habe, um die Auslieferung zu stoppen (...wir berichteten 1, 2), und der aktuellen juristischen Einschätzung der Sachlage offenbart.
In der schriftlichen Antwort auf die Anfrage des Abgeordneten und bekennenden McKinnon-Unterstützers Andrew MacKinlay, hatte der parlamentarische Untersekretär des Innenministeriums Meg Hillier erklärt, dass der Innenminister das ausgewiesene Recht habe, selbst eine bereits angewiesene Auslieferung in dem Fall zurückzuziehen, dass das Verfahren für den Angeklagten mit gesundheitlichen Einschränkungen einhergeht und somit gegen die Menschenrechtskonventionen verstoßen würde.
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Neue Hoffnung für UFO-Hacker
London/ England - Gary McKinnon, der nachweislich in Computer von US-Verteidigungsministerium und NASA eingedrungen war, um hier - nach eigenen Angaben sogar erfolgreich - nach Beweisen für UFOs und Außerirdische zu suchen, hat erneut Grund zur Hoffnung. Die neue britische Innenministerin Theresa May hat persönlich angeboten, seinen gesundheitlichen Zustand erneut prüfen zu lassen und stellt damit die noch von der Vorgängerregierung genehmigte Auslieferung an die USA in Frage. Hier drohen McKinnon bis zu 70 Jahre Haft.


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Erneute Wende für den UFO-Hacker?
London/ England - In seinen Zeiten als Oppositionspolitiker war der neue Vize-Premierminister Großbritanniens Nick Clegg ein vehementer Gegner der von den USA geforderten Auslieferung des geständigen Computerhackers Gary McKinnon und zugleich Kritiker der damaligen Regierung, wenn diese Behauptete, dass selbst dem Innen- und Premierminister in dieser Frage politisch die Hände gebunden seien. In einem aktuellen Radiointerview hat Clegg nun jedoch seine Position zurückgenommen und stellt neuen Hoffnungen für die Verteidigung McKinnons in Zweifel.


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Kronanwälte stellen sich hinter UFO-Hacker
London/ England - Mehrere britische Kronanwälte haben sich im Fall des geständigen "UFO-Hackers" Mary McKinnon erneut zu Wort gemeldet und die bisherige Haltung von britischer Justiz und Regierung vor den Kopf gestoßen. Laut den Experten seien die Behörden durchaus politisch in der Lage, das Auslieferungsverfahren gegen McKinnon an die USA zu stoppen.


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UFO-Hacker: Cameron und Obama suchen Kompromiss
London/ England - Die mittlerweile schon seit 2002 andauernde Farce um die von den USA geforderte Auslieferung des sogenannten UFO-Hackers Gary McKinnon hat nun endgültig die höchsten politischen Kreise erreicht. Der britische Premierminister David Cameron hofft nun darauf die Angelegenheit gemeinsam mit dem US-Präsidenten klären zu können.


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Ringen um UFO-Hacker: Gericht kündigt Entscheidung um Auslieferung Garry McKinnons an die USA an
London (England) - Seit nunmehr als 10 Jahren ringt die US-Regierung um die Auslieferung des geständigen Hackers Gary McKinnon. Dieser war zwischen 2001 und 2002 auf der Suche nach Geheiminformationen über UFOs und Außerirdische in 97 Computer von NASA und Pentagon eingedrungen und will dabei entweder auf nur geringste oder sogar gar keine nennenswerten Sicherheitssperren gestoßen sein. Nachdem er von den US-Ermittlern ertappt wurde, drohen ihm in den USA bis zu 72 Jahre Haft. Nun hat das britische Innenministerium eine endgültige Entscheidung für den 16. Oktober angekündigt.


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UFO-Hacker Gary McKinnon wird nicht an die USA ausgeliefert
London (England) - Am gestrigen Dienstag hat die britische Innenministerin Theresa May das Ende des bald zehn Jahre andauernden Rechtsstreits um die Auslieferung des als "UFO-Hacker" bekannt gewordenen Briten Gary McKinnon erklärt und bekannt gegeben, dass man dem Auslieferungsgesuch der USA nicht nachkommen werde. Zwischen 2001 und 2002 war McKinnon auf der Suche nach Geheiminformationen über UFOs und Außerirdische in 97 Computer von NASA und Pentagon eingedrungen und will dabei entweder auf nur geringste oder sogar gar keine nennenswerten Sicherheitssperren gestoßen sein. Nachdem er von den US-Ermittlern ertappt wurde, drohten dem am Asperger-Syndrom Erkrankten in den USA bis zu 72 Jahre Haft.


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Auch kein Gerichtsverfahren gegen UFO-Hacker McKinnon in Großbritannien
London (England) - Zwischen 2001 und 2002 war der Brite Gary McKinnon auf der Suche nach Geheiminformationen über UFOs und Außerirdische in 97 Computer von NASA und Pentagon eingedrungen und will dabei entweder auf nur geringste oder sogar gar keine nennenswerten Sicherheitssperren gestoßen sein. Nachdem er von den US-Ermittlern ertappt wurde, drohten dem am Asperger-Syndrom Erkrankten in den USA bis zu 72 Jahre Haft. Nachdem erst kürzlich und nach einem fast 10 Jahre dauernden Ringen, die britischen Regierung das Auslieferungsgesuch der USA abgelehnt hatte (...wir berichteten), erklärten die Behörden nun auch, dass man zudem nun auch kein Verfahren im eigenen Land gegen den "UFO-Hacker" anstrebt.


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Videos: UFO-Hacker Garry McKinnon im ausführlichen Interview
London (Großbritannien) – Zwischen 2001 und 2002 war der Brite Gary McKinnon auf der Suche nach Geheiminformationen über UFOs und Außerirdische in 97 Computer von NASA, US-Militär und Pentagon eingedrungen und will dabei entweder auf nur geringste oder sogar überhaupt keine nennenswerten Sicherheitssperren gestoßen sein. In einem aktuellen Interview erläutert und diskutiert der „UFO-Hacker“ nun erstmals ausführlich seine Motivation und Entdeckungen.


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